Samstag, März 25, 2023

Silvester-Feuerwerk: Linken-Antrag zündet nicht

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Wer­ne. Feu­er­werk in Wer­nes his­to­ri­scher Alt­stadt? Auch zu Sil­ves­ter sol­le dies ein abso­lu­tes Tabu sein, begrün­de­te Andre­as Schüt­te für die par­tei­lo­se Links­frak­ti­on deren Antrag im Aus­schuss für Sozia­les, öffent­li­che Ord­nung, Inte­gra­ti­on und Inklu­si­on am Diens­tag (31. Mai 2022). 

Die Innen­stadt mit einer Viel­zahl denk­mal­ge­schütz­ter Gebäu­de habe nicht zuletzt mit Blick auf den Tou­ris­mus einen hohen Wert, fand Schüt­te, und for­der­te des­halb, wie in dem Antrag nie­der­ge­schrie­ben, eine „feu­er­werks­freie Zone in der his­to­ri­schen Innen­stadt“. Das ent­las­te auch die Feu­er­wehr, die ohne­hin immer häu­fi­ger alar­miert werde.

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Nicht auf dem Schirm hat­te die Lin­ke aber offen­bar die Tat­sa­che, dass es ein sol­ches Ver­bot bereits gibt. In der Sit­zungs­vor­la­ge zitiert die Ver­wal­tung den bereits vor­han­de­nen Para­gra­phen, wonach das „Abbren­nen pyro­tech­ni­scher Gegen­stän­de in unmit­tel­ba­rer Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern, Kin­der- und Alten­hei­men sowie Reet- und Fach­werk­häu­sern ver­bo­ten ist“. Dies bedeu­te ein Feu­er­werks­ver­bot spe­zi­ell in Innen­städ­ten mit alter Bau­sub­stanz und Fach­werk­häu­sern. Das tref­fe auch auf die his­to­ri­sche Innen­stadt Wer­ne zu, lau­te­te die Aus­kunft der Verwaltung.

Ohne­hin moch­te im Aus­schuss nie­mand den Sinn eines Feu­er­werks­ver­bots zu Sil­ves­ter in der eng bebau­ten Innen­stadt anzwei­feln. Das Ord­nungs­amt habe zu Sil­ves­ter auf dem Markt­platz, vor der Kir­che und ande­ren zen­tra­len Punk­ten der Alt­stadt zudem nach dem Rech­ten gese­hen und sei auf die Wir­te und Ver­an­stal­ter von Par­tys zuge­gan­gen, um sie über das Ver­bot zu infor­mie­ren. In Gesprä­chen mit der Poli­zei, dem Ord­nungs­amt und der Feu­er­wehr habe sich her­aus­ge­stellt, dass es zum Sil­ves­ter-Zeit­punkt kei­ne beson­de­ren Vor­komm­nis­se gege­ben habe.

„Das ist doch schon gere­gelt“, bemerk­te Jörg Weber (CDU) und schlug vor, dass die Ver­wal­tung vor Sil­ves­ter des­halb noch ein­mal aus­drück­lich dar­auf hin­wei­sen sol­le. Dem­entspre­chend wur­de der Antrag schließ­lich in einen Arbeits­auf­trag für die Ver­wal­tung umgewandelt.

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