Dienstag, Mai 30, 2023

Rettungsdienst in Werne – Gebührensätze neu angepasst

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Wer­ne. Die Gebüh­ren­sät­ze für den Ret­tungs­dienst der Stadt Wer­ne, Trä­ger ist der Kreis Unna, wur­den für das Jahr 2022 neu kalkuliert.

Die Zah­len zu der aktua­li­sier­ten Berech­nung hat­te Mat­thi­as Peters von der Kom­mu­nal-Agen­tur NRW am Diens­tag, 31. Mai 2022, im Aus­schuss für Sozia­les, öffent­li­che Ord­nung, Inte­gra­ti­on und Inklu­si­on dabei.

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Die Neu­be­rech­nung, die dem Ret­tungs­be­darfs­plan des Krei­ses Unna für sei­ne Kom­mu­nen folgt, war kein Luxus mehr, denn die bis­he­ri­ge Kal­ku­la­ti­on gilt seit 2010. Leicht nach­voll­zieh­bar, dass es inzwi­schen deut­li­che Ver­än­de­run­gen bei den Vor­hal­te­zei­ten, den Fahr­zeu­gen und dem Per­so­nal­be­darf gege­ben hat und eine Anpas­sung not­wen­dig wurde.

In der neu­en Kal­ku­la­ti­on sind die kos­ten­de­cken­den Gebüh­ren­sät­ze pro Ein­satz für den Not­arzt mit 836,38 Euro (2010: 448 Euro), den Ret­tungs­wa­gen mit 512,59 Euro (409 Euro) und den Kran­ken­trans­port mit 594,47 Euro (200 Euro) fest­ge­legt. Fer­ner ist in die Berech­nung der Aus­gleich für die Unter­de­ckung bereits ein­ge­preist: Not­arzt­ein­satz­fahr­zeug (NEF): ‑85.712,59 Euro; Ret­tungs­trans­port­wa­gen (RTW): ‑11.915,63 Euro; Kran­ken­trans­port­wa­gen (KTW): ‑19.674,49 Euro.

Das Ergeb­nis der Neu­be­rech­nung ent­spricht dem Gebüh­ren­haus­halt für den Wer­ner Ret­tungs­dienst 2022. Laut Fort­schrei­bung des Ret­tungs­be­darfs­plans des Krei­ses Unna vom Febru­ar 2020 soll die Stadt Wer­ne zwei RTW (1 und 2) und ein NEF von null bis 24 Uhr an sie­ben Tagen die Woche vor­hal­ten. Als Aus­fall­re­ser­ve steht ein Alt­fahr­zeug aus dem Wer­ner Bestand bereit. Sobald der für 2022/23 geplan­te Erwerb der bei­den neu­en RTW voll­zo­gen ist, wer­de das jet­zi­ge Reser­ve­fahr­zeug gegen eine „neue­re“ Vari­an­te aus­ge­tauscht, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Das Ver­fah­ren der Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on fol­ge den Grund­sät­zen der Rechts­si­cher­heit, der Gebüh­ren­ge­rech­tig­keit, der Trans­pa­renz und Ver­ständ­lich­keit sowie der Nach­prüf­bar­keit und Fort­schrei­bung. Es bestehe ein Aus­kunfts­recht des Bür­gers. Auch müs­se der Auf­wand der Kal­ku­la­ti­on ver­hält­nis­mä­ßig sein.

„Jeder Ret­tungs­dienst ist unter­schied­lich“, erläu­ter­te Mat­thi­as Peters, dass die Kos­ten für die Bereit­stel­lung der Ret­tungs­diens­te in Städ­ten und Gemein­den wegen unter­schied­li­cher Aus­gangs­la­gen zwangs­läu­fig vari­ie­ren müss­ten. Eine Ein­schät­zung, die Dezer­nen­tin Kor­du­la Mer­tens unter­strich. Es mache bei­spiels­wei­se einen Unter­schied, ob – wie in Wer­ne – eine Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr oder eine Berufs­feu­er­wehr tätig sei, für die etwa Antei­le an Gebäu­den etc., in die Berech­nun­gen ein­flös­sen. Fer­ner schla­gen all­ge­mei­ne Kos­ten­stei­ge­run­gen zu Buche.

Um die Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on im Kreis Unna künf­tig zu ver­ein­heit­li­chen, habe es bereits Abspra­chen gege­ben, hieß es im Aus­schuss. Ziel sei es, Kri­te­ri­en für die Auf­stel­lung eines gemein­sa­men Gebüh­ren­sat­zes zu tref­fen. Die neue Kal­ku­la­ti­on und die grund­sätz­li­che Vor­ge­hens­wei­se habe der Kreis Unna bereits Ende 2021 mit den Kran­ken­kas­sen ver­han­delt und geneh­migt. Das Vor­ha­ben benö­ti­ge aber noch Zeit.

Den neu­en Gebüh­ren­sät­ze stimm­te die Run­de der Poli­ti­ker aus­nahms­los zu. Sieg­fried Scholz (SPD) zeig­te sich aller­dings erstaunt dar­über, dass bis zur Neu­kal­ku­la­ti­on soviel Zeit ver­stri­chen sei. „Lie­ber regel­mä­ßig kal­ku­lie­ren“, mein­te er. So kön­ne man auch mehr Erfah­rungs­wer­te sammeln.

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