Mittwoch, Februar 5, 2025

Rettungsdienst in Werne – Gebührensätze neu angepasst

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Werne. Die Gebührensätze für den Rettungsdienst der Stadt Werne, Träger ist der Kreis Unna, wurden für das Jahr 2022 neu kalkuliert.

Die Zahlen zu der aktualisierten Berechnung hatte Matthias Peters von der Kommunal-Agentur NRW am Dienstag, 31. Mai 2022, im Ausschuss für Soziales, öffentliche Ordnung, Integration und Inklusion dabei.

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Die Neuberechnung, die dem Rettungsbedarfsplan des Kreises Unna für seine Kommunen folgt, war kein Luxus mehr, denn die bisherige Kalkulation gilt seit 2010. Leicht nachvollziehbar, dass es inzwischen deutliche Veränderungen bei den Vorhaltezeiten, den Fahrzeugen und dem Personalbedarf gegeben hat und eine Anpassung notwendig wurde.

In der neuen Kalkulation sind die kostendeckenden Gebührensätze pro Einsatz für den Notarzt mit 836,38 Euro (2010: 448 Euro), den Rettungswagen mit 512,59 Euro (409 Euro) und den Krankentransport mit 594,47 Euro (200 Euro) festgelegt. Ferner ist in die Berechnung der Ausgleich für die Unterdeckung bereits eingepreist: Notarzteinsatzfahrzeug (NEF): -85.712,59 Euro; Rettungstransportwagen (RTW): -11.915,63 Euro; Krankentransportwagen (KTW): -19.674,49 Euro.

Das Ergebnis der Neuberechnung entspricht dem Gebührenhaushalt für den Werner Rettungsdienst 2022. Laut Fortschreibung des Rettungsbedarfsplans des Kreises Unna vom Februar 2020 soll die Stadt Werne zwei RTW (1 und 2) und ein NEF von null bis 24 Uhr an sieben Tagen die Woche vorhalten. Als Ausfallreserve steht ein Altfahrzeug aus dem Werner Bestand bereit. Sobald der für 2022/23 geplante Erwerb der beiden neuen RTW vollzogen ist, werde das jetzige Reservefahrzeug gegen eine „neuere“ Variante ausgetauscht, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Das Verfahren der Gebührenkalkulation folge den Grundsätzen der Rechtssicherheit, der Gebührengerechtigkeit, der Transparenz und Verständlichkeit sowie der Nachprüfbarkeit und Fortschreibung. Es bestehe ein Auskunftsrecht des Bürgers. Auch müsse der Aufwand der Kalkulation verhältnismäßig sein.

„Jeder Rettungsdienst ist unterschiedlich“, erläuterte Matthias Peters, dass die Kosten für die Bereitstellung der Rettungsdienste in Städten und Gemeinden wegen unterschiedlicher Ausgangslagen zwangsläufig variieren müssten. Eine Einschätzung, die Dezernentin Kordula Mertens unterstrich. Es mache beispielsweise einen Unterschied, ob – wie in Werne – eine Freiwillige Feuerwehr oder eine Berufsfeuerwehr tätig sei, für die etwa Anteile an Gebäuden etc., in die Berechnungen einflössen. Ferner schlagen allgemeine Kostensteigerungen zu Buche.

Um die Gebührenkalkulation im Kreis Unna künftig zu vereinheitlichen, habe es bereits Absprachen gegeben, hieß es im Ausschuss. Ziel sei es, Kriterien für die Aufstellung eines gemeinsamen Gebührensatzes zu treffen. Die neue Kalkulation und die grundsätzliche Vorgehensweise habe der Kreis Unna bereits Ende 2021 mit den Krankenkassen verhandelt und genehmigt. Das Vorhaben benötige aber noch Zeit.

Den neuen Gebührensätze stimmte die Runde der Politiker ausnahmslos zu. Siegfried Scholz (SPD) zeigte sich allerdings erstaunt darüber, dass bis zur Neukalkulation soviel Zeit verstrichen sei. „Lieber regelmäßig kalkulieren“, meinte er. So könne man auch mehr Erfahrungswerte sammeln.

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