Donnerstag, März 30, 2023

Rentenberatung in Werne im Schulterschluss mit Lünen

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Wer­ne. Die Ren­ten­be­ra­tung in der Stadt­ver­wal­tung Wer­ne soll künf­tig –so die Plä­ne – über eine inter­kom­mu­na­le Zusam­men­ar­beit an den Ren­ten­ser­vice der Stadt Lünen ange­dockt werden.

In die­sem Sin­ne wur­den von den bei­den Kom­mu­nen bereits Gesprä­che geführt. Am Don­ners­tag, 25. August 2022, hat der Aus­schuss für Sozia­les, öffent­li­che Ord­nung, Inte­gra­ti­on und Inklu­si­on das The­ma auf der Tages­ord­nung (17.30 Uhr, Café­te­ria des Stadthauses).

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Bis­her hat­te ein städ­ti­scher Mit­ar­bei­ter die Ren­ten­be­ra­tung in der Wer­ner Ver­wal­tung in einer Voll­zeit­stel­le inne. Dabei gin­gen Art und Umfang des Ange­bots deut­lich über die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen hin­aus, habe ein beauf­trag­tes Gut­ach­ter­bü­ro im Zuge einer Über­prü­fung erkannt, heißt es in der Verwaltungsvorlage. 

Vie­le Kom­mu­nen näh­men die­se Auf­ga­be mit gerin­ge­ren Stel­len­an­tei­len wahr und ver­wie­sen die Bürger/innen weit­ge­hend auf die Bera­tun­gen durch die Ren­ten­ver­si­che­rer. In Wer­ne hat­te man gleich­wohl die Syn­er­gie­ef­fek­te des eige­nen Bera­tungs­an­ge­bo­tes geschätzt, weil die Antrag­stel­ler durch die Bera­tung all ihre Ren­ten­an­sprü­che ange­ben konn­ten. Das führ­te nicht sel­ten zu höhe­ren Ren­ten­be­trä­gen, sodass auf der ande­ren Sei­te Sozi­al­leis­tun­gen durch die Stadt ver­mie­den wer­den konnten.

Im Rah­men der Haus­halts­kon­so­li­die­rung über­legt man nun, die bis­he­ri­ge Voll­zeit­stel­le in eine hal­be Stel­le umzu­wan­deln, zumal der Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter mit gro­ßer Exper­ti­se in der Ren­ten­be­ra­tung zum 1. Juli 2023 in den Ruhe­stand gehen wird. In Lünen liegt mit der in zwei Jah­ren bevor­ste­hen­den Ver­ren­tung des Stel­len­in­ha­bers eine ähn­li­che Kon­stel­la­ti­on vor. Hier ist man bereit, zum 1. Janu­ar 2023 zusätz­lich zur vor­han­de­nen Voll­zeit­stel­le eine hal­be Stel­le in den Stel­len­plan auf­zu­neh­men. In einer öffent­lich-recht­li­chen Ver­ein­ba­rung wol­le man so die Sprech­stun­den in Wer­ne in die­ser Grö­ßen­ord­nung vor­hal­ten und mit einer Per­so­nal­kos­ten­er­stat­tung an Lünen ver­gü­ten, heißt es in der Beschluss­vor­la­ge weiter.

Vor­tei­le der Rege­lung: Die bis­he­ri­gen Stel­len­in­ha­ber könn­ten den neu­en Kol­le­gen oder die Kol­le­gin im Lau­fe der nächs­ten zwei Jah­re in der Pra­xis beglei­tend anler­nen und die­se not­wen­di­ge Grundausbildungen/Fortbildungen besu­chen. Zudem sei bei einer Beset­zung der 1,5 Stel­le mit zwei städ­ti­schen Fach­kräf­ten immer eine Ver­tre­tung gewährleistet.

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