Werne. Die Rentenberatung in der Stadtverwaltung Werne soll künftig –so die Pläne – über eine interkommunale Zusammenarbeit an den Rentenservice der Stadt Lünen angedockt werden.
In diesem Sinne wurden von den beiden Kommunen bereits Gespräche geführt. Am Donnerstag, 25. August 2022, hat der Ausschuss für Soziales, öffentliche Ordnung, Integration und Inklusion das Thema auf der Tagesordnung (17.30 Uhr, Caféteria des Stadthauses).
Bisher hatte ein städtischer Mitarbeiter die Rentenberatung in der Werner Verwaltung in einer Vollzeitstelle inne. Dabei gingen Art und Umfang des Angebots deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, habe ein beauftragtes Gutachterbüro im Zuge einer Überprüfung erkannt, heißt es in der Verwaltungsvorlage.
Viele Kommunen nähmen diese Aufgabe mit geringeren Stellenanteilen wahr und verwiesen die Bürger/innen weitgehend auf die Beratungen durch die Rentenversicherer. In Werne hatte man gleichwohl die Synergieeffekte des eigenen Beratungsangebotes geschätzt, weil die Antragsteller durch die Beratung all ihre Rentenansprüche angeben konnten. Das führte nicht selten zu höheren Rentenbeträgen, sodass auf der anderen Seite Sozialleistungen durch die Stadt vermieden werden konnten.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung überlegt man nun, die bisherige Vollzeitstelle in eine halbe Stelle umzuwandeln, zumal der Verwaltungsmitarbeiter mit großer Expertise in der Rentenberatung zum 1. Juli 2023 in den Ruhestand gehen wird. In Lünen liegt mit der in zwei Jahren bevorstehenden Verrentung des Stelleninhabers eine ähnliche Konstellation vor. Hier ist man bereit, zum 1. Januar 2023 zusätzlich zur vorhandenen Vollzeitstelle eine halbe Stelle in den Stellenplan aufzunehmen. In einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wolle man so die Sprechstunden in Werne in dieser Größenordnung vorhalten und mit einer Personalkostenerstattung an Lünen vergüten, heißt es in der Beschlussvorlage weiter.
Vorteile der Regelung: Die bisherigen Stelleninhaber könnten den neuen Kollegen oder die Kollegin im Laufe der nächsten zwei Jahre in der Praxis begleitend anlernen und diese notwendige Grundausbildungen/Fortbildungen besuchen. Zudem sei bei einer Besetzung der 1,5 Stelle mit zwei städtischen Fachkräften immer eine Vertretung gewährleistet.