Samstag, März 25, 2023

Neu: Geförderter Wohnraum in Werne dringend gesucht

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Wer­ne. Der öffent­lich geför­der­te Woh­nungs­bau steckt – nicht nur in Wer­ne – in einem Dilem­ma. Denn auf der einen Sei­te redu­ziert sich der Bestand merk­lich – etwa durch Aus­lau­fen der Bele­gungs­bin­dung. Auf der ande­ren Sei­te befin­det sich die Nach­fra­ge auf hohem Niveau. Ein Pro­blem, dass Stadt­pla­nung und Poli­tik in Wer­ne nicht erst seit ges­tern begleitet.

Vor vier Jah­ren hat­te man das The­ma auf Antrag der SPD-Frak­ti­on bereits ein­ge­hend dis­ku­tiert und die Ver­wal­tung ein­stim­mig beauf­tragt, bis zum Jahr 2030 den Bau von 240 geför­der­ten Woh­nun­gen pla­ne­risch vor­zu­be­rei­ten. Wohl­ge­merkt, um den Nach­hol­be­darf zu bedie­nen. Im Aus­schuss für Stadt­ent­wick­lung, Pla­nung und Wirt­schafts­för­de­rung (ASPW) wur­de es am Diens­tag, 26. April 2022, unter aktu­el­len Vor­zei­chen betrachtet.

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Wie der Dezer­nent für Stadt­ent­wick­lung und Pla­nung, Ralf Bül­te, im Aus­schuss berich­te­te, wur­de seit­her bei den grö­ße­ren Wohn­pro­jek­ten geprüft, ob sich öffent­lich geför­der­ter Woh­nungs­bau rea­li­sie­ren las­se. Ziel: Bei Bau­pro­jek­ten mit mehr als zehn Wohn­ein­hei­ten sol­len min­des­tens 30 Pro­zent davon öffent­lich geför­dert sein.

2022 wur­den im neu­en Kas­ta­ni­en-Quar­tier an der Hors­ter Stra­ße 28 Woh­nun­gen bezo­gen, 14 davon sind öffent­lich geför­dert und bezo­gen, schil­der­te Bül­te. Im Woh­nungs­bau am Brink­hof sind von 18 Wohn­ein­hei­ten sechs geför­dert. Im Neu­bau­ge­biet Baa­ken haben die Arbei­ten begon­nen, hier ent­ste­hen 18 geför­der­te Wohn­ein­hei­ten, in der Bre­ving­stra­ße 24. In einem frü­hen Pla­nungs­sta­di­um befin­det sich das gro­ße Neu­bau­ge­biet Bel­ling­holz-Süd. Hier sol­len von 160 Wohn­ein­hei­ten rund 55 öffent­lich geför­dert sein. Alles in allem sei­en in nächs­ter Zeit in Wer­ne rund 220 Wohn­ein­hei­ten in der Pipe­line, so der Dezernent.

An der Bre­ving­stra­ße im Wer­ner Osten ent­ste­hen bis 2023 ins­ge­samt 24 geför­der­te Rei­hen­miet­häu­ser. Gra­fik: Wilc­zek Immobilien

Bei der Finan­zie­rung von geför­der­tem Woh­nungs­bau hilft das Land Nord­rhein-West­fa­len mit einem dafür auf­ge­leg­ten Pro­gramm, erläu­ter­te in der Sit­zung Sabi­ne Lei­ße, Sach­ge­biets­lei­te­rin Bau­en und Pla­nen beim Kreis Unna. 1,3 Mil­li­ar­den Euro stün­den für För­de­run­gen von Miet­wohn­raum, Eigen­tum und Moder­ni­sie­run­gen bereit, hieß es. Im Kreis Unna wol­le man eine Moder­ni­sie­rungs­of­fen­si­ve für Wohn­raum star­ten. Da gebe es viel gute Pro­jek­te. „Men­schen sol­len sich selbst mit Wohn­raum ver­sor­gen kön­nen. Das ist für Leu­te mit wenig Ein­kom­men aber schwie­rig“, beton­te sie.

Die Grup­pe derer, die drin­gend auf bezahl­ba­ren Wohn­raum ange­wie­sen sind, ist groß. Dies sind zum Bei­spiel die Rent­ner, hier gehen gebur­ten­star­ke Jah­re in den Ruhestand.

Die Ein­kom­mens­gren­ze für öffent­lich geför­der­ten Wohn­raum (Haus­halt mit vier Per­so­nen, davon zwei Kin­der), lie­ge bei 37.400 Euro net­to, das ent­spre­che 59.438 Euro brut­to, bezif­fer­te Ralf Bül­te. Somit gebe es vie­le Anspruchs­be­rech­tig­te, ord­ne­te er ein. Die ein­gangs genann­te Nach­fra­ge nach geför­der­tem Wohn­raum lässt sich auch am Anstieg der Wohn­be­rech­ti­gungs­schei­ne able­sen, die der Kreis Unna in 2019 (70) und in 2021 (100) erteilt hatte.

Die Bele­gungs­bin­dung für Haus­hal­te der Ein­kom­mens­grup­pen A und B lie­ge bei 25 oder 30 Jah­ren, eine Ver­län­ge­rung sei mög­lich. Die Miet­ober­gren­ze für die Dau­er der Bele­gungs­bin­dung beträgt 5,90 Euro pro Qua­drat­me­ter und für die Ein­kom­mens­grup­pe B 6,60 Euro.

Stand heu­te gibt es in Wer­ne 620 geför­der­te Wohn­ein­hei­ten. Nach Ablauf der Bele­gungs­bin­dung erlischt die öffent­li­che För­de­rung. Ohne ein Gegen­steu­ern wären im Jahr 2031 dann nur noch 354 Wohn­ein­hei­ten geför­dert, leg­te Lei­ße offen.

Ansprech­part­ner Kreis Unna: Miet­woh­nungs­bau, Eigenheim‑, Moder­ni­sie­rungs­för­de­rung, Andre­as König, Tel.: 02303/ 27–1860 und Maren Kol­ter, Tel.: 02303/ 27–21960.Technische Prü­fung: Tho­mas Maletz, Tel.02303/ 27–2260.

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