Werne. Alle rund 24.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Werne erhalten im Laufe dieser Woche ihre Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022.
Offizieller Stichtag für die Aufstellung des Werner Wählerverzeichnisses war der 3. April. Wahlberechtigt sind Deutsche ab 18 Jahre, die am Stichtag in Werne wohnten und zuvor mindestens drei Monate in Deutschland ansässig waren. Das teilt Marcel Röschmann (Verwaltungsservice) für die Stadt Werne mit.
Das Briefwahlbüro im Foyer des Stadthauses am Konrad-Adenauer-Platz 1 wird ab Dienstag, 19. April, geöffnet sein. Ab diesem Zeitpunkt kann man direkt vor Ort von der Briefwahl Gebrauch machen oder aber die bereits ausgefüllten Unterlagen in den Briefkasten des Stadthauses einwerfen.
Geöffnet ist das Briefwahlbüro montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.
Am Freitag, 13. Mai, öffnet das Briefwahlbüro zusätzlich in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Wähler und Wählerinnen können mit ihrer Wahlbenachrichtigung und nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) an der Wahl teilnehmen.
Ein Antrag auf Briefwahl ist auch online möglich; seit dem 11. April steht dieser Service auf der städtischen Homepage zur Verfügung. Die Unterlagen werden dann an die Adresse des Antragsstellers oder auf Wunsch auch an den Urlaubsort gesendet.
Bei Fragestellungen ist das Wahlamt der Stadt Werne unter der Rufnummer 0 23 89/ 71 777 oder per E-Mail unter wahlamt@werne.de zu erreichen.