Samstag, März 25, 2023

Kreistag beschließt Zuschuss für Verhütungsmittel

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Kreis Unna. Unge­wollt schwan­ger, weil das Geld für Ver­hü­tungs­mit­tel fehl­te? Das soll im Kreis Unna künf­tig sel­te­ner vor­kom­men, sagen die Schwan­ger­schafts-Kon­flikt­be­ra­tungs­stel­len im Kreis und schla­gen gemein­sam mit einer Kreis­tags­frak­ti­on einen Ver­hü­tungs­mit­tel­fonds vor. Den hat der Kreis­tag jetzt genehmigt. 

Dass das ange­bracht sei, zei­ge ein Blick in die Sta­tis­tik der zustän­di­gen Bera­tungs­stel­len des Krei­ses Unna: „42 Pro­zent aller Per­so­nen, die die Bera­tungs­stel­le 2021 mit dem Gedan­ken an einen Abbruch auf­ge­sucht haben, gaben an, dass sie sich eine Schwan­ger­schaft nicht leis­ten kön­nen”, so Simo­ne Saar­beck aus der Beratungsstelle.

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„Gut 50 Pro­zent die­ser Per­so­nen gaben auch an, sich kei­ne Ver­hü­tungs­mit­tel leis­ten zu kön­nen. Tat­säch­lich dürf­ten sich dar­über hin­aus aber noch viel mehr Per­so­nen für das neue Ange­bot interessieren.”

Aner­kann­te Bera­tungs­stel­len sind Ansprechpartner

Wer also zu wenig Geld für Ver­hü­tungs­mit­tel hat, kann sich ab dem 1. Juli an die staat­lich aner­kann­ten Bera­tungs­stel­len im Kreis wen­den. Sie prü­fen, ob der Zuschuss gewährt wer­den kann. Vor­aus­set­zung ist, dass der Antrag­stel­ler bzw. die Antrag­stel­le­rin min­des­tens 23 Jah­re alt ist, seit min­des­tens drei Mona­ten im Kreis­ge­biet wohnt und staat­li­che Leis­tun­gen wie Wohn­geld oder Sozi­al­hil­fe bezieht. Auch Gehalts­nach­wei­se müs­sen vor­ge­legt wer­den (Gering­ver­die­ner kön­nen auch einen Antrag stellen). 

Als Ver­hü­tungs­me­tho­de kom­men dabei nur zuver­läs­si­ge und ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge Mit­tel in Fra­ge wie die Pil­le, die Kup­fer­spi­ra­le, der Vagi­nal­ring oder auch die Ste­ri­li­sa­ti­on – Ver­hü­tungs­mit­tel wie Kon­do­me wer­den also nicht bezu­schusst. Zuschuss heißt dabei: Es wird nicht alles bezahlt. 20 Pro­zent der Kos­ten trägt dabei immer die antrag­stel­len­de Per­son. Das lohnt sich aber den­noch, denn zum Bei­spiel eine Kup­fer­spi­ra­le kos­tet im Schnitt bis zu 220 Euro. Der Eigen­an­teil läge dabei bei 44 Euro – 176 Euro gibt es als Zuschuss. 

Für die Haus­halts­jah­re 2022 und 2023 ste­hen je 15.000 Euro dafür bereit. Die Richt­li­ni­en zur Gewäh­rung der Zuschüs­se sowie eine Über­sicht der Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tungs­stel­len ist unter www.kreis-unna.de/schwangerenberatung zu fin­den. PK | PKU

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