Donnerstag, März 30, 2023

Grünen-Anfrage: Schutz für Hinweisgeber

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Wer­ne. Die Frak­ti­on von Bünd­nis 90/ Die Grü­nen rich­tet sich mit einer schrift­li­chen Anfra­ge zum The­ma „Hin­weis­ge­ber (Whist­le­b­lower)“ an den Aus­schuss für Digi­ta­li­sie­rung und Bür­ger­ser­vice und bit­ten um Beant­wor­tung im öffent­li­chen Teil. Das Gre­mi­um tagt am Mitt­woch, 2. Febru­ar, (17.30 Uhr, Kol­ping­saal, Müns­ter­stra­ße 12). Das teilt Geschäfts­füh­re­rin Hil­trud Man­nig mit.

Nach der EU-Whist­le­b­lower-Richt­li­nie, auch Hin­weis­ge­ber­richt­li­nie (Richt­li­nie EU 2019/1937) sei­en Unter­neh­men mit mehr als 50 Mit­ar­bei­tern sowie Behör­den und Kom­mu­nen mit mehr als 10.000 Ein­woh­nern ver­pflich­tet, Kanä­le ein­zu­rich­ten, über die Ver­stö­ße gegen EU-Recht gemel­det wer­den könn­ten, schil­dern die Grü­nen zum Hin­ter­grund der Anfrage. 

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Mit der Richt­li­nie soll­ten Ver­stö­ße bes­ser auf­ge­deckt und ver­hin­dert wer­den. Gleich­zei­tig soll­ten Hin­weis­ge­ber („Whist­le­b­lower“) umfas­sen­den Schutz erfah­ren und kei­ne nega­ti­ven zivil‑, straf- oder ver­wal­tungs­recht­li­chen oder inter­nen Kon­se­quen­zen als Fol­ge der Mel­dung befürch­ten müssen.

Bis zum 17. Dezem­ber 2021 hät­te die Richt­li­nie in natio­na­les Recht umge­setzt sein müs­sen. Deutsch­land sei die­ser Ver­pflich­tung bis­lang nicht nach­ge­kom­men, weil die Gro­ße Koali­ti­on sich nicht auf ein Gesetz eini­gen konn­te. Erst die Ampel­ko­ali­ti­on wird das Gesetz ver­ab­schie­den (Koali­ti­ons­ver­trag, Sei­te 111).

Die­se Nicht­um­set­zung bedeu­te aller­dings nicht, dass Unter­neh­men und Behör­den die Umset­zung in natio­na­les Recht abwar­ten soll­ten. Ins­be­son­de­re für Kom­mu­nen und Behör­den wer­de viel­fach ange­nom­men, dass die EU-Richt­li­nie bis zum Inkraft­tre­ten eines natio­na­len Geset­zes unmit­tel­bar gel­te, gera­de weil sie noch nicht in natio­na­les Recht umge­setzt wurde.

Zwar dürf­te sich für pri­va­te Unter­neh­men eine Pflicht zur Ein­rich­tung eines inter­nen Hin­weis­ge­ber­sys­tems nicht unmit­tel­bar aus der EU-Richt­li­nie her­lei­ten las­sen, heiß­te e3s in der Mit­tei­lung der Grü­nen wei­ter. Nicht zuletzt auf­grund der Recht­spre­chung des EuGH spre­che aller­dings eini­ges dafür, dass juris­ti­sche Per­so­nen des öffent­li­chen Sek­tors auf­grund der Richt­li­nie seit Dezem­ber 2021 in der Pflicht ste­hen, Mel­de­ka­nä­le für Hin­weis­ge­ber vorzuhalten.

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