Grünen-Anfrage: Schutz für Hinweisgeber

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Werne. Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen richtet sich mit einer schriftlichen Anfrage zum Thema „Hinweisgeber (Whistleblower)“ an den Ausschuss für Digitalisierung und Bürgerservice und bitten um Beantwortung im öffentlichen Teil. Das Gremium tagt am Mittwoch, 2. Februar, (17.30 Uhr, Kolpingsaal, Münsterstraße 12). Das teilt Geschäftsführerin Hiltrud Mannig mit.

Nach der EU-Whistleblower-Richtlinie, auch Hinweisgeberrichtlinie (Richtlinie EU 2019/1937) seien Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sowie Behörden und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern verpflichtet, Kanäle einzurichten, über die Verstöße gegen EU-Recht gemeldet werden könnten, schildern die Grünen zum Hintergrund der Anfrage.

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Mit der Richtlinie sollten Verstöße besser aufgedeckt und verhindert werden. Gleichzeitig sollten Hinweisgeber („Whistleblower“) umfassenden Schutz erfahren und keine negativen zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen oder internen Konsequenzen als Folge der Meldung befürchten müssen.

Bis zum 17. Dezember 2021 hätte die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein müssen. Deutschland sei dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen, weil die Große Koalition sich nicht auf ein Gesetz einigen konnte. Erst die Ampelkoalition wird das Gesetz verabschieden (Koalitionsvertrag, Seite 111).

Diese Nichtumsetzung bedeute allerdings nicht, dass Unternehmen und Behörden die Umsetzung in nationales Recht abwarten sollten. Insbesondere für Kommunen und Behörden werde vielfach angenommen, dass die EU-Richtlinie bis zum Inkrafttreten eines nationalen Gesetzes unmittelbar gelte, gerade weil sie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.

Zwar dürfte sich für private Unternehmen eine Pflicht zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems nicht unmittelbar aus der EU-Richtlinie herleiten lassen, heißte e3s in der Mitteilung der Grünen weiter. Nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des EuGH spreche allerdings einiges dafür, dass juristische Personen des öffentlichen Sektors aufgrund der Richtlinie seit Dezember 2021 in der Pflicht stehen, Meldekanäle für Hinweisgeber vorzuhalten.

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