Freitag, Juni 2, 2023

Bundesweite Regelung: Abbrenn-Verbot für Feuerwerkskörper

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Wer­ne. Zum bevor­ste­hen­den Jah­res­wech­sel erin­nert das Ord­nungs­amt der Stadt Wer­ne in einer Medi­en­mit­tei­lung an die bun­des­weit gel­ten­de Rege­lung im Sprengstoffrecht.

Dem­nach sei das Abbren­nen pyro­tech­ni­scher Gegen­stän­de in unmit­tel­ba­rer Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern, Kin­der- und Alten­hei­men sowie beson­ders brand­emp­find­li­chen Gebäu­den (z.B. Fach­werk­häu­ser in der Innen­stadt, am Markt­platz und am Kirch­hof) oder Anla­gen ganz­jäh­rig, also auch an Sil­ves­ter und Neu­jahr, ver­bo­ten. Ver­stö­ße kön­nen mit einer Geld­bu­ße geahn­det werden.

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Außer­dem wird auf die beson­de­ren Brand- und Ver­let­zungs­ge­fah­ren zu Sil­ves­ter und Neu­jahr auf­merk­sam gemacht und ins­be­son­de­re auf Fol­gen­des hingewiesen:

Gefahr geht nicht nur vom Feu­er­werk sel­ber aus
Gehen Sie ver­ant­wor­tungs­be­wusst und nicht unter Alko­hol­ein­fluss mit Feu­er­werk um. Wer­fen Sie Feu­er­werks­kör­per nicht unkon­trol­liert oder auf Per­so­nen, aus Fens­tern oder von Bal­ko­nen. Las­sen Sie Kin­der kein oder nur für sie geeig­ne­tes Feu­er­werk unter Auf­sicht ent­zün­den. Bei Abbren­nen von Feu­er­werk soll­ten klei­ne Kin­der grund­sätz­lich unter Auf­sicht zu Hau­se bleiben.

Ver­wen­den Sie nur Feu­er­werks­ar­ti­kel mit BAM-Kenn­zeich­nung
Das Bun­des­amt für Mate­ri­al­prü­fung (BAM) prüft Feu­er­werks­ar­ti­kel erteilt die­sen nach bestan­de­nem Test eine zuge­hö­ri­ge Prüf­num­mer, wel­che auf der Ver­pa­ckung auf­ge­druckt sein muss. Ist dies nicht der Fall, soll­te von einem Kauf Abstand genom­men wer­den Sicher­heits­ri­si­ko! Import von Feu­er­werks­ar­ti­keln ohne BAM-Kenn­zeich­nung ist nicht nur gefähr­lich, son­dern auch straf­bar. Mani­pu­la­ti­on oder Eigen­her­stel­lung von Feu­er­werks­kör­pern ist lebensgefährlich!

Ver­wen­den Sie aus­schließ­lich geeig­ne­te Feu­er­werks­ar­ti­kel
Arti­kel, die nicht aus­drück­lich für die Ver­wen­dung an Silvester/ Neu­jahr oder die ganz­jäh­ri­ge Nut­zung vor­ge­se­hen sind, stel­len eine erheb­li­che Gefahr für Leib und Leben dar und dür­fen nicht ver­wen­det wer­den (Signal­mu­ni­ti­on, Magne­si­um­fa­ckeln etc.). 

Wer lesen kann, ist klar im Vor­teil
Beach­ten Sie die Bedie­nungs­an­lei­tung und Auf­dru­cke am Arti­kel – hier erhal­ten Sie Aus­kunft über die Ver­wen­dung, so kön­nen zusätz­li­che Gefähr­dun­gen durch fal­sche Nut­zung aus­ge­schlos­sen wer­den. Feu­er­werks­kör­per der Klas­se II nur im Frei­en anzün­den. Ver­wen­den Sie Feu­er­werks­kör­per nur Ihrer Bestim­mung gerecht und zün­den Sie die­se nie­mals in der Hand. Kano­nen­schlä­ge, Böl­ler usw. ent­zün­den Sie am bes­ten auf dem Boden. Neh­men Sie hier­nach aus­rei­chend Abstand zum abbren­nen­den Feuerwerk.

Rake­ten­start nur aus geeig­ne­ten Hal­te­run­gen
Star­ten Sie Feu­er­werks­ra­ke­ten nie­mals aus der Hand, nut­zen Sie hier­zu zum Bei­spiel in einem Geträn­ke­kas­ten abge­stell­te, lee­re Glas­fla­schen. Rich­tig aus­ge­rich­tet kann so sehr ein­fach eine unge­hin­der­te Flug­bahn „ein­ge­stellt“ wer­den, ohne dass die auf­stei­gen­de Rake­te an Per­so­nen, Gebäu­de, Bäu­me oder sons­ti­ge Hin­der­nis­se gerät.

Siche­re Umge­bung
Zün­den Sie Feu­er­werks­kör­per nicht auf Stra­ßen! Hier müs­sen unter Umstän­den Ret­tungs­wa­gen oder Feu­er­wehr drin­gend vor­bei. Ach­ten Sie auf eine siche­re Umge­bung. Ent­zün­den Sie Feu­er­werk so, dass weder Per­so­nen noch die nähe­re Umge­bung (brenn­ba­re Mate­ria­li­en) Schä­den hier­von tra­gen könn­ten. Ent­fer­nen Sie brenn­ba­re Gegen­stän­de aus der unmit­tel­ba­ren Nähe von Gebäu­den (Gar­ten­mö­bel etc.). Schlie­ßen Sie even­tu­ell vor­han­de­ne Müll­ton­nen und schlie­ßen Sie die­se gege­be­nen­falls (wenn mög­lich) ab. In der Sil­ves­ter­nacht emp­fiehlt es sich, alle Fens­ter- und Lüf­tungs­öff­nun­gen von Gebäu­den (Häu­ser, Lager, Büro, Gara­gen) zu schlie­ßen. So kön­nen auch unge­woll­te Ein­trit­te von Feu­er­werks­kör­pern ver­mie­den werden.

Vor­rat in Sicher­heit brin­gen
Tra­gen Sie Vor­rä­te von Feu­er­werks­ar­ti­kel nie­mals direkt am Kör­per (Jacken­ta­sche etc.), son­dern lagern Sie die­se ver­schlos­sen in siche­rem Abstand zum abbren­nen­den Feu­er­werk. Nach Ent­nah­me eines Feu­er­werks­kör­pers soll­te die Lager­stät­te wie­der abgedeckt/verschlossen werden.

Hal­ten Sie ent­spre­chen­des Lösch­mit­tel vor
Beim Abbren­nen von Feu­er­werk emp­fiehlt sich die Bereit­stel­lung von Was­ser (Eimer, Gieß­kan­ne etc.), und/oder Feu­er­lö­schern. Ach­ten Sie dar­auf, dass die­ses im Brand­fall schnell erreich­bar ist.

Gefahr droht – Platz schaf­fen
Soll­te es trotz­dem zu einem Scha­dens­fall kom­men, sor­gen Sie für eine aus­rei­chen­de Erst­ver­sor­gung (Haus- oder KFZ-Ver­bands­kas­ten), küh­len Sie Wun­den mit Was­ser und decken Sie die­se ste­ril ab.

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