Montag, März 20, 2023

Bei positivem PCR-Test: Isolation gilt ohne Anordnung

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Kreis Unna. Bei einem posi­ti­ven Coro­na-Test ist ab sofort mehr Eigen­in­itia­ti­ve nötig. Auch ohne Bescheid einer Behör­de müs­sen sich Betrof­fe­ne bei einem posi­ti­ven PCR-Test iso­lie­ren und die Kon­takt­per­so­nen schnellst­mög­lich selbst infor­mie­ren. Beim Frei­tes­ten gel­ten eben­falls neue Regeln, auch hier läuft nun vie­les auto­ma­tisch nach den Vor­ga­ben der NRW-Coro­na-Test-und-Qua­ran­tä­ne-Ver­ord­nung. Dar­über infor­miert die Kreis-Pressestelle.

Wer einen posi­ti­ven PCR-Test hat, wird künf­tig in der Regel kei­nen Anruf mehr vom Gesund­heits­amt bekom­men. Zu hoch sind die Fall­zah­len. Eine tele­fo­ni­sche Kon­takt­per­so­nen­nach­ver­fol­gung ist nur noch in Aus­nah­me­fäl­len mög­lich. Nach neu­er Rechts­la­ge ist das aber auch nicht mehr nötig. Das Land setzt klar auf die Eigen­ver­ant­wor­tung und die akti­ve Mit­ar­beit der Bür­ge­rin­nen und Bürger.

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Anord­nung nicht mehr nötig

Klar ist, eine münd­li­che oder schrift­li­che Anord­nung der Iso­lie­rung ist nach der neu­en und seit dem 16. Janu­ar gel­ten­den Ver­ord­nung nicht mehr vor­ge­se­hen. Die­se wur­de frü­her vom zustän­di­gen Ord­nungs­amt ver­schickt. Jetzt nicht mehr. Wenn ein PCR-Test posi­tiv aus­ge­fal­len ist, wird das Ergeb­nis zwar nach wie vor dem Gesund­heits­amt gemel­det, Betrof­fe­ne müs­sen sich aber selbst­stän­dig in Iso­la­ti­on bege­ben. Posi­tiv Getes­te­te bekom­men vom Kreis-Gesund­heits­amt künf­tig nur noch einen „Amt­li­chen Hin­weis“ per Post zuge­schickt, in dem die gel­ten­den Regeln aus­führ­lich erläu­tert sind. Auch Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge Kon­takt­per­so­nen, die nicht voll­stän­dig immu­ni­siert sind, erhal­ten eben­falls ein Schreiben.

Unter dem Mot­to „Zusam­men gegen Coro­na“ haben sich die Krei­se Olpe, Hoch­sauer­land­kreis, Mär­ki­scher Kreis, der Kreis Unna und der Kreis Soest in der Umset­zung der geän­der­ten Qua­ran­tä­ne-Maß­nah­men mit­ein­an­der abgestimmt.

Iso­la­ti­on und Qua­ran­tä­ne in der Übersicht

In den neu­en Regeln ist immer wie­der von Iso­la­ti­on und Qua­ran­tä­ne die Rede. Ein Blick auf die Begrif­fe: „Iso­lie­rung“ ist eine zeit­lich befris­te­te Abson­de­rung von infi­zier­ten Per­so­nen. Und zwar so lan­ge, wie die Per­son das das Virus wei­ter­ge­ben kann. „Qua­ran­tä­ne“ ist die Abson­de­rung von Kon­takt­per­so­nen, also von Per­so­nen, die mit einer infi­zier­ten Per­son Kon­takt hatten.

Regeln für Infi­zier­te laut NRW-Corona-Test-und-Quarantäneverordnung

Wer wegen Erkäl­tungs­sym­pto­men, eines posi­ti­ven Schnell- oder PCR-Pool­tests einen PCR-Test macht und auf das PCR-Test­ergeb­nis war­tet, muss in Iso­lie­rung. Die­se endet auto­ma­tisch mit einem nega­ti­ven PCR-Test.

Wer einen posi­ti­ven PCR-Test hat, also selbst infi­ziert ist, muss sich auto­ma­tisch zehn Tage (gerech­net ab dem Tag nach der ers­ten posi­ti­ven PCR- oder vor­he­ri­gen Schnell­tes­tung) lang iso­lie­ren. Nach zehn Tagen endet die Iso­lie­rung automatisch.

Ein Frei­tes­ten ist nach sie­ben Tagen per Schnell­test oder PCR-Test mög­lich, wenn man min­des­tens 48 Stun­den sym­ptom­frei ist. Mit dem nega­ti­ven Test­ergeb­nis endet die Iso­lie­rung auto­ma­tisch. Das Test­ergeb­nis muss min­des­tens einen Monat auf­be­wahrt und auf Ver­lan­gen vor­ge­legt werden.

Ach­tung: Beschäf­tig­te in Kran­ken­häu­sern und Pfle­ge­hei­men müs­sen Son­der­re­geln beachten.

Kon­takt­per­so­nen

Wenn eine Per­son im sel­ben Haus­halt posi­tiv getes­tet ist, gilt für Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge auto­ma­tisch eine zehn­tä­gi­ge Qua­ran­tä­ne. Ein Frei­tes­ten ist nach sie­ben Tagen mög­lich, Schul- und KiTa-Kin­der kön­nen sich nach fünf Tagen frei­tes­ten. Auch hier endet die Qua­ran­tä­ne dann auto­ma­tisch mit einem nega­ti­ven Test.

Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge Kon­takt­per­so­nen müs­sen das Gesund­heits­amt aber – im Gegen­satz zu den Pri­mär­fäl­len – über das Ende der Qua­ran­tä­ne informieren.

Frei­test melden

Wer die Iso­la­ti­on bzw. Qua­ran­tä­ne mit einem nega­ti­ven Test ver­las­sen will, muss ein nega­ti­ves Ergeb­nis über einen Link auf der Web­sei­te des Krei­ses Unna dem Gesund­heits­amt mel­den: Nega­ti­ves Test­ergeb­nis­se müs­sen über https://security.kreis-unna.de/corona  über­mit­telt werden.

Aus­nah­men

Nicht in Qua­ran­tä­ne müs­sen alle, die eine Auf­fri­schungs­imp­fung haben, also geboos­tert sind, geimpf­te Gene­se­ne, Per­so­nen mit zwei Imp­fun­gen, deren Zweit­imp­fung min­des­tens 14 Tage und weni­ger als 90 Tage zurück­liegt, sowie Gene­se­ne, bei denen der posi­ti­ve Test min­des­tens 28 Tage und weni­ger als 90 Tage zurückliegt.

Sons­ti­ge Kon­takt­per­so­nen der posi­tiv getes­te­ten Per­son außer­halb des Haus­hal­tes (z.B. Freun­de, Bekann­te) haben auch Pflich­ten, wenn sie nicht geboos­tert sind: Dann müs­sen auch sie sich best­mög­lich von ande­ren abson­dern, Kon­tak­te ver­mei­den, bei unver­meid­ba­ren Kon­tak­ten mit ande­ren Per­so­nen Mas­ke tra­gen und sich beim Auf­tre­ten von Sym­pto­men eben­falls umge­hend in Iso­la­ti­on begeben.

Ein Test­nach­weis gilt immer auch als Nach­weis gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Eine geson­der­te Beschei­ni­gung ist nicht erforderlich.

Alle recht­li­chen Rege­lun­gen des Lan­des NRW zur COVID-19-Pan­de­mie fin­den sich auf den Inter­net­sei­ten des NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums unter: www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw und auch unter www.land.nrw/corona. PK | PKU

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