Dienstag, März 21, 2023

Umtausch des Führerscheins: Bürgerbüro verweist auf Fristen

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Wer­ne. Das Bür­ger­bü­ro der Stadt Wer­ne weist dar­auf hin, dass Papier­füh­rer­schei­ne, deren Inha­ber oder Inha­be­rin in den Jah­ren 1953 bis 1958 gebo­ren wor­den sind, bis zum 19. Janu­ar 2022 umge­tauscht wer­den müssen.

Hier­für kön­ne ger­ne online unter www.werne.de  ein Ter­min ver­ein­bart werden.

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Zum Ter­min mit­zu­brin­gen sind der Füh­rer­schein im Ori­gi­nal, ein aktu­el­les bio­me­tri­sches Pass­bild und der Per­so­nal­aus­weis, heißt es wei­ter in der Medienmitteilung.

Die Gebüh­ren für den Umtausch belau­fen sich auf 25,30 Euro.

Der Antrag auf Umtausch wird im Bür­ger­bü­ro Wer­ne vor­ge­nom­men, und die Unter­la­gen wer­den dann zum Stra­ßen­ver­kehrs­amt des Krei­ses Unna versendet.

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