Freitag, März 24, 2023

Südmauer 27 in Werne – Kanzlei soll rechtliche Mittel prüfen

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Wer­ne. Was tun mit dem Gebäu­de an der Süd­mau­er 27? Den maro­den Zustand des denk­mal­ge­schütz­ten Fach­werk­fas­sa­de woll­te die SPD-Frak­ti­on nicht län­ger hin­neh­men und hat in einem Antrag an den Aus­schuss für Stadt­ent­wick­lung, Pla­nung und Wirt­schafts­för­de­rung (ASPW) die Prü­fung recht­li­cher Schrit­te – not­falls bis zu einer Ent­eig­nung – rekla­miert. Der Eigen­tü­mer unter­nimmt seit Jah­ren kaum etwas, den Ver­fall des Hau­ses zu stop­pen, das längst zu Schand­fleck gewor­den ist.

Um das Denk­mal mit dem gro­ßen, nur unzu­rei­chend mit Folie ver­hüll­ten Loch in der Fas­sa­de doch noch zu ret­ten, soll nun der fach­li­che Rat einer Kanz­lei zu juris­ti­schen Maß­nah­men ein­ge­holt wer­den. Dar­auf einig­ten sich die Mit­glie­der in ihrer Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung am 26. Janu­ar via Video­kon­fe­renz. In sei­ner Antrags­be­grün­dung hat­te Ulrich Hölt­mann nach­drück­lich dafür plä­diert, das Denk­mal zu ret­ten. Im Aus­schuss und in der Ver­wal­tung ist dies Konsens.

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Ein Ent­ge­gen­kom­men des Eigen­tü­mers blieb bis­lang aller­dings aus. „Wir sind immer wie­der in Gesprä­chen“, beschrieb Bau­de­zer­nent Ralf Bül­te die wie­der­hol­ten Bemü­hun­gen der Ver­wal­tung, ein Ergeb­nis zu erzie­len. Bis­her ohne Erfolg. Das soll sich nun ändern, will man das recht­li­che Instru­men­ta­ri­um prü­fen und aus­schöp­fen. „Aber das kos­tet auch etwas“, mach­te Bül­te in der digi­ta­len Run­de klar, dass man Geld in die Hand neh­men müs­se. Zum einen für die fach­li­che Bera­tung und zum ande­ren etwa für den Kauf des Hau­ses durch die Stadt. Die Bereit­schaft dazu zeich­ne­te sich bei den Poli­ti­kern ab.

Bis­her habe der Eigen­tü­mer einen Ver­kauf abge­lehnt, hieß es. „Eine Ent­eig­nung ist immer das letz­te Mit­tel“, sag­te Ralf Bül­te. Zuvor kann man ver­su­chen, mit Ord­nungs­maß­nah­men eine Sanie­rung und Instand­hal­tung durch­set­zen. Grei­fe dies nicht, kön­ne man den Kauf des Gebäu­des anstre­ben. Artur Rei­chert (FDP) adres­sier­te die Bit­te an die Ver­wal­tung, eine Lis­te der mög­li­chen Maß­nah­men aufzustellen.

Eine Ent­schei­dung mit Beschluss­kraft konn­ten die Teil­neh­mer der Video­kon­fe­renz nicht tref­fen. Dies kön­ne nur per Dring­lich­keits­ent­schei­dung durch die Ver­wal­tung gesche­hen, erläu­ter­te Bül­te zum Prozedere.

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