Dienstag, Mai 30, 2023

Stadtrat Werne tagt: Abstimmung über Bürgerentscheid

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Wer­ne. Wie geht es wei­ter mit der Ent­wick­lung des nörd­lich der Nord­lip­pe­stra­ße geplan­ten Gewer­be- und Indus­trie­ge­bie­tes? Am Mitt­woch, 29. Sep­tem­ber, (17.30 Uhr, Kol­ping­haus) hat der Rat der Stadt Wer­ne das Wort und berät über das „Bür­ger­be­geh­ren Nein! zum Indus­trie­ge­biet Nord­lip­pe­stra­ße Nord“.

Zunächst geht es im Beschluss um die Fest­stel­lung der Gül­tig­keit der abge­ge­be­nen Unter­schrif­ten, die die Bür­ger­initia­ti­ve Indus­trie­ge­biet Nein (BIN) frist­ge­recht bis zum Stich­tag 31. Juli ein­ge­reicht hatte.

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Laut Beschluss­vor­la­ge der Ver­wal­tung sind von den abge­ge­be­nen 5.806 Unter­schrif­ten 5.486 „zwei­fels­frei gül­tig“. 315 der Namens­zü­ge hin­ge­gen sind „zwei­fels­frei ungül­tig“ und „fünf Unter­schrif­ten mit Zwei­feln behaf­tet“. Letz­te­re gel­ten eben­falls als ungül­tig, sodass das Bür­ger­be­geh­ren 5.486 gül­ti­ge und 320 ungül­ti­ge Unter­schrif­ten aufweist. 

Auf die­ser Grund­la­ge stellt der Rat dem­nach gemäß Para­graph 26 Absatz 6 Satz 1 der Gemein­de­ord­nung NRW (GO NRW) fest, dass das am 13. April 2021 ein­ge­reich­te Bür­ger­be­geh­ren „Nein! zum Indus­trie­ge­biet Nord­lip­pe­stra­ße Nord“ zuläs­sig ist.

Im Fol­gen­den ent­schei­den die Rats­frak­tio­nen über das wei­te­re Vor­ge­hen im Ver­fah­ren. Es gibt zwei Beschlussmöglichkeiten:

- Ent­spricht der Rat dem Bür­ger­be­geh­ren gemäß Para­graph 26 Absatz Gemein­de­ord­nung NRW, wer­den die Beschlüs­se zur Ein­lei­tung des Bau­leit­plan­ver­fah­rens zum Koope­ra­ti­ons­stand­ort aufgehoben.

- Ent­spricht der Rat dem Bür­ger­be­geh­ren nicht, muss gemäß Gemein­de­ord­nung inner­halb von drei Mona­ten ein Bür­ger­ent­scheid durch­ge­führt wer­den. Laut Para­graph 9 der Sat­zung der Stadt Wer­ne über die Durch­füh­rung von Bür­ger­ent­schei­den legt der Rat schließ­lich den Tag des Bür­ger­ent­scheids, wel­cher ein Sonn­tag sein muss, fest. Dafür vor­ge­se­hen ist ein Sonn­tag im Dezember.

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