Werne. Grünes Licht vom Ausschuss für Stadtentwicklung für die Beteiligung am Welterbe-Projekt „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“. Mehrheitlich empfahl das Gremium, den Welterbeantrag zu unterstützen. Auf Werner Stadtgebiet geht es dabei speziell um die Lippe als Wasserweg.
Die Chance, Teil des Welterbe-Projekts zu sein, mochte Dezernent Ralf Bülte nicht ungenutzt verstreichen lassen und plädierte für die Beteiligung. „Mit unserem historischen Ortskern können wir da kaum nein sagen“, meinte er. Es winke ein Imagegewinn.
2021 hat das Land NRW die Möglichkeit, den Antrag bei der Kultusministerkonferenz (KM) einzureichen. Jedoch soll für das Welterbe-Projekt nicht das gesamte Ruhrgebiet als Welterbestätte aufgenommen werden. Vielmehr seien „die grundlegenden Verkehrsnetze, die von Menschen geschaffenen Landschaftsstrukturen, industriebedingte Wohnsiedlungen sowie Wasserwege, durch welche sich die Industrielandschaft vor allem auszeichnet“ von Interesse, wird in der Beschlussvorlage begründet.
Mit dem Verlauf der Lippe inklusive einer kleinen Pufferzone südlich des Gersteinwerks, die den Umgebungsschutz des Lippeverlaufs sicherstellen soll, befinde sich auf dem Werner Stadtgebiet solch ein Element. „Die Lippe stellt ein wichtiges Verbindungselement im Transportsystem des Ruhrgebiets dar und bildet gleichzeitig die nördliche Grenze des Welterbeprojektes.“ Für die Erfolgschancen dieser Bewerbung sei die politische Unterstützung aller beteiligten Kommunen und Kreise laut Heimatministerin Ina Scharrenbach essenziell.
„Der Titel UNESCO-Weltkulturerbe wäre mit einem Imagegewinn verbunden. Während die Stadt ihre Zugehörigkeit sowohl zum Münsterland als auch zum Ruhrgebiet bewahrt, könnte durch die Aufnahme in die Vorschlagsliste die Vielfältigkeit der Stadt untermauert werden“, lautet die Begründung.
In der CDU-Fraktion machte sich Skepsis breit, auch weil das Ruhrgebiet schon andere Welterbestätten wie etwa die Zeche Zollverein habe, meinte Fraktionschef Willi Jasperneite und ergänzte: „Ich sehe die Notwenigkeit nicht ein.“