Ausschuss für Stadtentwicklung: 3G-Regelung und Anmeldung

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Werne. Wegen der weiterhin anhaltenden angespannten Corona-Lage und der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist für die kommunal-politischen Sitzungen die 3G-Reglung (Genesen, Geimpft, Getestet) anzuwenden. Darauf weist die Stadtverwaltung jetzt hin.

Aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses, das bei der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung zu erwarten sei, werde – ergänzend zu der 3G-Reglung – eine Anmeldung bei der zuständigen Fachabteilung notwendig, heißt es weiter in der Medienmitteilung.

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Die Einhaltung der Abstandsreglungen im Kolpingsaal werden weiterhin praktiziert, sodass maximal 36 Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können. Um allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben an der Ausschusssitzung am Dienstag, 7. September, im Kolpingsaal teilzunehmen, ist die Teilnahme auf eine Person pro Haushalt begrenzt.

Anmeldungen werden ab dem 30. August2021 von der Abteilung IV.1 Stadtentwicklung/Stadtplanung, Herr Harhoff (y.harhoff@werne.de – 02389/71-605) angenommen. Die Anmeldungen sollen vornehmlich per E-Mail erfolgen. Dabei ist der Name und die Anschrift entsprechend in die E-Mail aufzunehmen. 

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