Mittwoch, März 29, 2023

3G-Nachweis für Besuch der Dienststellen der Stadtverwaltung

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Wer­ne. Wer ab dem kom­men­den Mon­tag, 6. Dezem­ber 2021, die Dienst­stel­len der Stadt­ver­wal­tung Wer­ne auf­su­chen will, muss einen aktu­el­len 3 G‑Nachweis (Geimpft, Gene­sen, Getes­tet) mit sich füh­ren. Dar­auf weist Ord­nungs­de­zer­nent Frank Gründ­ken hin.

Er beruft sich dabei auf die aktu­el­len Anpas­sun­gen der Coro­na-Schutz­ver­ord­nung. Die Ein­hal­tung die­ser Regeln wer­de am Ein­gangs­be­reich des Stadt­hau­ses für jeden Besu­cher geprüft.

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Der Nach­weis sei durch einen gül­ti­gen Test­nach­weis zu erbrin­gen. Dabei dür­fe der Coro­na-Anti­gen-Test nicht älter als 24 Stun­den und der Coro­na-PCR-Test nicht älter als 48 Stun­den sein, heißt es weiter.

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