Donnerstag, März 23, 2023

Wohnquartier Am Eikawäldchen: Dringlichkeit geboten

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Sto­ckum. Der letz­te Geneh­mi­gungs­schritt für das „Wohn­quar­tier am Eika­wäld­chen“ in Sto­ckum ist in Sicht. Am kom­men­den Mitt­woch, 17. Juni (17.30 Uhr), soll der Stadt­rat den bereits ent­schie­de­nen Sat­zungs­be­schluss für den Bebau­ungs­plan 51 A end­gül­tig abseg­nen – per Dringlichkeitsbeschluss.

Getagt wird – coro­nabe­dingt – mit gebo­te­nem räum­li­chen Abstand im Kol­ping­saal. Inhalt­lich sind die Rats­mit­glie­der in der Sache ohne­hin eng bei­ein­an­der, denn schon im März waren mit einer erneu­ten Offen­le­gung alle Hin­der­nis­se des lang­wie­ri­gen Ver­fah­rens aus­ge­räumt wor­den. Der Coro­na-Lock­down mit der Aus­set­zung aller öffent­li­chen Aus­schuss- und Rats­sit­zun­gen ver­schob das The­ma dann aber erneut in die War­te­schlei­fe, denn eigent­lich soll der Sat­zungs­be­schluss schon am 18. März vom Rat getrof­fen werden.

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Mit dem erwar­te­ten Beschluss des Bebau­ungs­pla­nes und des Städ­te­bau­ver­tra­ges mit dem Ent­wick­ler soll der Weg für die Erschlie­ßung end­gül­tig frei wer­den. Zwei Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser und cir­ka 20 Grund­stü­cke für Ein­zel- und Dop­pel­hälf­ten fin­den in dem Quar­tier Platz und kön­nen hier ent­ste­hen, erläu­ter­te Gabrie­le Stol­brink, Abtei­lungs­lei­te­rin im Dezer­nat Stadt­ent­wick­lung, Stadt­pla­nung, heu­te auf Anfra­ge von WERNEplus.

„Die pla­ne­ri­sche Vor­be­rei­tung des Wohn­quar­tiers Am Eika­wäld­chen in Sto­ckum war ein kom­ple­xer, schwie­ri­ger und äußerst lang­wie­ri­ger Pro­zess. Mit dem Sat­zungs­be­schluss für den Bebau­ungs­plan 51 A (die erfor­der­li­che FNP-Ände­rung ist bereits seit Ende 2017 rechts­wirk­sam), den dazu gehö­ri­gen ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen und zuletzt auch der grund­buch­li­chen Siche­rung (…) sind nun alle Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen, dass die Erschlie­ßungs­ar­bei­ten star­ten kön­nen“, heißt es dazu in der Beschluss­vor­la­ge. Fer­ner habe der Bau­herr bereits ent­spre­chen­de Vor­be­rei­tun­gen getrof­fen und sei finan­zi­ell in Vor­leis­tung gegan­gen. „Eine Ver­schie­bung des Sat­zungs­be­schlus­ses wür­de das Pro­jekt bzw. den geplan­ten Bau­ab­lauf ver­mut­lich um ein Jahr ver­zö­gern“, sieht man die Dring­lich­keit geboten.

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