Werne. Werne GUTscheine, die im Jahr 2017 ausgestellt wurden, können üblicherweise gemäß der gesetzlichen Frist bis zum 31. Dezember 2020 eingelöst werden.
Aufgrund des aktuellen Lockdowns hat sich die Werne Marketing GmbH dazu entschlossen, diese Frist einmalig bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
„Es ist uns wichtig, in dieser Zeit sowohl die Händler vor Ort zu unterstützen als auch kulant zu den Werne GUTschein-Inhabern zu sein“, begründet Geschäftsführerin Carolin Brautlecht diese Entscheidung.
Gebrauchtkleidersammlung abgesagt
Werne. Die Kolpingsfamilie teilt mit, dass die nächste Gebrauchtkleidersammlung am Samstag, 2. Januar 2021, nicht stattfinden kann. Das Team um Josef Gärtner hat entschieden, wegen der Kontaktbeschränkungen voraussichtlich erst wieder im Februar eine Sammlung am Kolpinggarten durchzuführen.
Für das immer am ersten Samstag eines Monats geplante Angebot zur Abgabe von gebrauchten Handys und Bekleidung wird in der kommenden Zeit in jedem Monat neu entschieden und an dieser Stelle informiert. Sollten größere Mengen zur Abholung bereitstehen, kann ein Kontakt mit Josef Gärtner unter Telefon 02389 / 531947 aufgenommen werden. Alternativ für kleinere Mengen stehen die Container zur Verfügung. Sie stehen am Kolpinggarten an der Wienbrede, an der Kirche St. Johannes und in Stockum an der Kirche St. Sophia.