Donnerstag, März 30, 2023

Stadtverwaltung Werne macht Betriebsferien

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Wer­ne. Die Stadt­ver­wal­tung und die Neben­stel­len sind über die Fei­er­ta­ge vom 24. Dezem­ber 2020 bis ein­schließ­lich 1. Janu­ar 2021 auf­grund von Betriebs­fe­ri­en geschlos­sen. Ab dem 4. Janu­ar 2021 ist die Ver­wal­tung wie­der zu den nor­ma­len Öff­nungs­zei­ten erreichbar.

Die Stadt Wer­ne bit­tet vor­sorg­lich dar­um, abseh­ba­re Antrag­stel­lun­gen und sons­ti­ge plan­ba­re Behör­den­gän­ge in der Zeit vor Weih­nach­ten oder ab dem 4. Janu­ar 2021 vor­zu­neh­men. In die­sem Zusam­men­hang weist die Stadt­ver­wal­tung auf fol­gen­des hin:

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Alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den gebe­ten, für Ter­mi­ne im Bür­ger­bü­ro unbe­dingt die Online-Ter­min­ver­ein­ba­rung über die Home­page der Stadt Wer­ne zu nut­zen. Zur Ver­mei­dung von War­te­schlan­gen und zur Ein­hal­tung der Hygie­ne- und Infek­ti­ons­schutz­be­stim­mun­gen sind Vor­spra­chen ohne vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung nicht möglich.

Mit allen ande­ren Berei­chen soll­te vor­ab tele­fo­nisch die Not­wen­dig­keit einer per­sön­li­chen Vor­spra­che geklärt wer­den. Die Ansprech­part­ner fin­den Inter­es­sen­ten eben­falls über die Home­page der Stadt Werne.

Für die Beur­kun­dung von Ster­be­fäl­len ist das Stan­des­amt im Stadt­haus am Mitt­woch, 30. Dezem­ber, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr geöffnet.

Trotz der Betriebs­fe­ri­en wer­den die im Rah­men von Coro­na­in­fek­tio­nen not­wen­di­gen Qua­ran­tä­ne­be­schei­de bzw. –mit­tei­lun­gen durch das Ord­nungs­amt erstellt und zuge­stellt. Dane­ben fin­den auch wäh­rend der Betriebs­fe­ri­en und zum Jah­res­wech­sel wei­ter­hin Über­prü­fun­gen der Ein­hal­tung der Qua­ran­tä­ne und Kon­trol­len im Rah­men der aktu­el­len Coro­naschutz-Ver­ord­nung statt.

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