Werne. Die Stadtverwaltung und die Nebenstellen sind über die Feiertage vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 aufgrund von Betriebsferien geschlossen. Ab dem 4. Januar 2021 ist die Verwaltung wieder zu den normalen Öffnungszeiten erreichbar.
Die Stadt Werne bittet vorsorglich darum, absehbare Antragstellungen und sonstige planbare Behördengänge in der Zeit vor Weihnachten oder ab dem 4. Januar 2021 vorzunehmen. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung auf folgendes hin:
Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, für Termine im Bürgerbüro unbedingt die Online-Terminvereinbarung über die Homepage der Stadt Werne zu nutzen. Zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen sind Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung nicht möglich.
Mit allen anderen Bereichen sollte vorab telefonisch die Notwendigkeit einer persönlichen Vorsprache geklärt werden. Die Ansprechpartner finden Interessenten ebenfalls über die Homepage der Stadt Werne.
Für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt im Stadthaus am Mittwoch, 30. Dezember, in der Zeit von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
Trotz der Betriebsferien werden die im Rahmen von Coronainfektionen notwendigen Quarantänebescheide bzw. –mitteilungen durch das Ordnungsamt erstellt und zugestellt. Daneben finden auch während der Betriebsferien und zum Jahreswechsel weiterhin Überprüfungen der Einhaltung der Quarantäne und Kontrollen im Rahmen der aktuellen Coronaschutz-Verordnung statt.