Donnerstag, März 23, 2023

Rückabwicklung läuft: Neuer Bußgeldkatalog beschäftigt Kreis

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Kreis Unna. Der Feh­ler in der Novel­le der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) beschäf­tigt den Kreis Unna: 13.000 Fäl­le sind in der Zeit zwi­schen dem Inkraft­tre­ten des neu­en Buß­geld­ka­ta­logs bis zum Erlass des Lan­des, dass der alte Buß­geld­ka­ta­log zunächst wei­ter ange­wen­det wer­den soll, aufgelaufen.

Seit dem 28. April gilt ein neu­er Buß­geld­ka­ta­log für Geschwin­dig­keits­ver­stö­ße im Stra­ßen­ver­kehr – eigent­lich. Wegen eines Form­feh­lers ist der Buß­geld­ka­ta­log der­zeit umstrit­ten. Das Land Nord­rhein-West­fa­len hat erlas­sen, dass der neue Buß­geld­ka­ta­log vor­erst nicht ange­wen­det wer­den soll. Neue und lau­fen­de Buß­geld­ver­fah­ren sol­len dem­nach nach der alten Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung behan­delt werden.

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Lau­fen­de Fäl­le wer­den rückabgewickelt
Von den ins­ge­samt 13.000 Fäl­len in der Zwi­schen­zeit auf­ge­lau­fe­nen Fäl­len bewe­gen sich rund 9.000 Fäl­le im Ver­war­nungs­geld­be­reich und etwa 4.000 Fäl­le im Buß­geld­be­reich. Die Beschei­de, die noch nicht rechts­kräf­tig sind, wer­den nun rück­ab­ge­wi­ckelt: Die Fahr­zeug­hal­ter bekom­men einen neu­en Bescheid mit einem geän­der­ten Betrag zugesandt.

War­ten auf Bund und Land
Rechts­kräf­tig abge­schlos­se­ne Buß­geld­fäl­le – also sol­che, bei denen die Ein­spruchs­frist bereits abge­lau­fen ist – wer­den der­zeit nicht wie­der auf­ge­rollt. Auch mit dem Ein­gang der Zah­lung eines Ver­war­nungs­gel­des ist die­ses wirk­sam geworden.

Hin­ter­grund: Das Bun­des­ver­kehrs- und das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um haben ange­kün­digt, sich zum Umgang mit bestands­kräf­ti­gen Beschei­den noch abspre­chen und öffent­lich äußern zu wol­len. Und dar­auf sowie auf eine ein­heit­li­che Erlass­re­ge­lung in NRW war­tet nun auch die Kreisverwaltung.

Der Kreis Unna bit­tet Auto­fah­re­rin­nen und Auto­fah­rer, kei­ne Anfra­gen zum der­zei­ti­gen Stand der Rück­ab­wick­lung ihres Bescheids zu stel­len, ins­be­son­de­re nicht per Tele­fon. Die Buß­geld­stel­le prüft von sich aus jeden ein­zel­nen noch nicht bestands­kräf­ti­gen Fall seit Inkraft­tre­ten der StVO-Novel­le. Wegen der gro­ßen Zahl der Fäl­le kann das noch eini­ge Zeit dau­ern. Die Ver­wal­tung bit­tet vor die­sem Hin­ter­grund um Geduld. PK | PKU

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