Samstag, März 25, 2023

Planungen für Kommunalwahl in Corona-Zeiten laufen

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Wer­ne. Wahl­vor­be­rei­tung in Coro­na-Zei­ten? Das ist im NRW-Kom­mu­nal­wahl­jahr 2020 ein Kapi­tel für sich. Denn dies­mal müs­sen die Ver­ant­wort­li­chen im Stadt­haus das Pro­ze­de­re des Urnen­gangs am 13. Sep­tem­ber den viel­schich­ti­gen Anfor­de­run­gen des Pan­de­mie-Gesche­hens anpassen.

Auf jeden Fall benö­ti­ge man die­ses Mal viel mehr Wahl­hel­fer, um den Wahl­gang zu orga­ni­sie­ren, setzt Sven Hen­ning, bei der Ver­wal­tung zustän­dig für den Bereich Wah­len, auf Frei­wil­li­ge, die am Wahl­sonn­tag mit­hel­fen wol­len. Auch Bür­ger­meis­ter Lothar Christ rühr­te jüngst im Haupt­aus­schuss schon die Wer­be­trom­mel und bat die Frak­tio­nen, Hel­fer zu akquirieren.

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Gebraucht wir die Unter­stüt­zung alle­mal. Denn Wer­ne kann nicht – wie ande­re klei­ne­re Kom­mu­nen auch – von der kürz­lich von der Lan­des­re­gie­rung beschlos­se­nen Geset­zes­än­de­rung zur Grö­ße der Stimm­be­zir­ke pro­fi­tie­ren. Statt bis­her 2500 Per­so­nen darf ein Stimm­be­zirk dem­nach bis zu 5000 Per­so­nen auf­wei­sen. Es könn­te theo­re­tisch also durch Zusam­men­le­gen zwei­er Stimm­be­zir­ke ein Wahl­lo­kal und Wahl­hel­fer ein­ge­spart wer­den. „Bei uns ent­spre­chen fast alle Stimm­be­zir­ke aber auch den Wahl­be­zir­ken“, begrün­de­te er, wes­halb die Spar­wir­kung der Geset­zes­än­de­rung für Wer­ne verpufft.

In Sto­ckum und Horst gebe es zwar auch zwei Stimm­be­zir­ke in einem Wahl­be­zirk, dies sei aber der räum­li­chen Ent­fer­nung zwi­schen den Orten geschul­det. „Wir möch­ten die Stimm­ab­ga­be hier aber auch nicht fal­len las­sen“, beton­te er. Denn sonst müss­ten ja ent­we­der die Sto­cku­mer oder die Hors­ter Wahl­be­rech­tig­ten für die Stimm­ab­ga­be die drei Kilo­me­ter Ent­fer­nung in Kauf nehmen.

Wahl­lo­ka­le in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen wie Anto­ni­us und Pro Talis zu belas­sen, kom­me in Pan­de­mie-Zei­ten mit Blick auf die Risi­ko­grup­pen auch nicht infrage.

Auch mit den Kin­der­ta­ges­stät­ten setzt sich die Ver­wal­tung in Ver­bin­dung, um zu klä­ren, ob die räum­li­chen Kapa­zi­tä­ten dem Wahl­gang unter Coro­na-Bedin­gun­gen wie Abstands­wah­rung sowie Zu- und Abwe­gung genü­gen, erklär­te Hen­ning. Da neh­me man Rück­sicht auf die Wün­sche der Ein­rich­tun­gen, die ohne­hin mit der Rege­lung des Betriebs wäh­rend der Pan­de­mie stark gefor­dert sei­en. Gege­be­nen­falls müs­se man eben krea­ti­ve Ersatz­lö­sun­gen fin­den, spielt Hen­ning auch unge­wöhn­li­che Alter­na­ti­ven wie etwa ein Wahl­lo­kal im Auto­haus durch. Es kön­ne dann aller­dings sein, dass für eini­ge Wäh­ler der Weg wei­ter sei als zuvor, mein­te er.

Genau geplant wer­den muss auch das Wahl­ge­sche­hen in den Wahl­lo­ka­len. Das reicht von der Hand­des­in­fek­ti­on über Mund­schutz­pflicht und Rei­ni­gungs­in­ter­val­le bis hin zu Kugel­schrei­bern, die jeder Wäh­ler selbst mit­brin­gen soll­te, nann­te Hen­ning Beispiele.

Auch für die Aus­stat­tung des Wahl­vor­stands lau­fen inten­si­ve Über­le­gun­gen. Denk­bar ist, dass sich der Wäh­ler im Wahl­lo­kal an einem mit Ple­xi­glas abge­schirm­ten Platz beim Wahl­hel­fer iden­ti­fi­ziert und dort auch sei­nen Stimm­zet­tel bekommt. „Wir sind in der Fin­dungs­pha­se“, bekräf­tig­te Sven Hen­ning, dass man geeig­ne­te Mög­lich­kei­ten abklopft.

Eine mög­lichst hohe Quo­te an Brief­wäh­lern wäre den Orga­ni­sa­to­ren im Stadt­haus des­halb frag­los will­kom­men. Bis­lang betrug der Anteil der Brief­wäh­ler etwa 20 Pro­zent, rech­net er dies­mal mit einer Ver­dop­pe­lung der Quo­te. Doch auch hier steckt der Teu­fel im Detail, denn dann muss eben auch die Zahl der Brief­wahl-Vor­stän­de erwei­tert wer­den. Ein ande­rer Knack­punkt liegt in der Ver­schie­bung der Mel­de­frist für die Kan­di­da­ten um elf Tage. Eigent­lich soll­te die Brief­wahl Mit­te August star­ten, schil­der­te Hen­ning. Jetzt wer­de das Zeit­fens­ter für die Beschaf­fung der Stimm­zet­tel folg­lich klei­ner, das kön­ne schwie­rig werden.

Apro­pos Wahl­hel­fer: Hier ist die Ver­wal­tung auf demo­kra­ti­sche Unter­stüt­zung aus der Bür­ger­schaft ange­wie­sen. Rund 260 Wahl­hel­fer wer­den gebraucht, um den Urnen­gang zu orga­ni­sie­ren. „Wir schrei­ben unse­re Wahl­hel­fer an“, sag­te Hen­ning, dass man zur bes­se­ren Plan­bar­keit deren Zu- oder Absa­gen ein­ho­len will. Weil vie­le Wahl­hel­fer einem älte­ren Per­so­nen­kreis und somit Risi­ko­grup­pen ange­hör­ten, ist Ver­stär­kung gefragt.

Bei der Kom­mu­nal­wahl dür­fen auch die 16-Jäh­ri­gen ihre Stim­me abge­ben und somit auch Wahl­hel­fer wer­den, hofft Hen­ning auf enga­gier­te Erst­wäh­ler, die die Wahl­vor­stän­de unter­stüt­zen möch­ten. Wahl­hel­fer kön­nen alle sein, die min­des­tens 16 Jah­re alt sind, die deut­sche oder eine euro­päi­sche Staats­an­ge­hö­rig­keit haben und in Wer­ne wohnen.

Infor­ma­tio­nen unter Wahlamt@werne.de und unter Tel. 02389 / 71888.

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