Freitag, März 31, 2023

Neues Wohngebiet „Bellingholz-Süd“ – Ausschuss tagt

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Wer­ne. Die Nach­fra­ge nach Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern und öffent­lich geför­der­tem Woh­nungs­bau ist in Wer­ne unge­bro­chen. Jetzt soll das Sied­lungs­ge­biet am süd­west­li­chen Stadt­rand wei­ter wach­sen. Auf der bis­lang land­wirt­schaft­lich genutz­ten Flä­che sol­len in direk­ter Nach­bar­schaft zu den Bau­ge­bie­ten Bel­ling­holz-Nord und Ost sowie Vin­cke­stra­ße wei­te­re Wohn­bau­flä­chen ent­wi­ckelt werden.

Zwi­schen Sied­lungs­rand und Lüne­ner Stra­ße sol­len bis zu 130 Wohn­ein­hei­ten in gemisch­te Bebau­ungs­form von Ein­fa­mi­li­en­häu­sern und Dop­pel­haus­hälf­ten, Rei­hen­häu­sern und Geschoss­woh­nun­gen ent­ste­hen. Das Büro Plan­qua­drat wird das städ­te­bau­li­che Kon­zept für „Bel­ling­holz-Süd“ am kom­men­den Diens­tag, 1. Dezem­ber, im Aus­schuss für Stadt­ent­wick­lung, Pla­nung und Wirt­schafts­för­de­rung vor­stel­len (17.30 Uhr, Bür­ger­saal, Altes Rathaus).

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Das neue Bau­land schließt lücken­los an die Ein­fa­mi­li­en­häu­ser und Dop­pel­haus­hälf­ten der Lytham-St.-Annes Stra­ße, Wal­c­zer Stra­ße, Schlaun­stra­ße, Robert-Koch-Stra­ße und Vin­cke­stra­ße an, heißt es in der Beschluss­vor­la­ge der Ver­wal­tung. Im Süden reicht die Flä­che bis zur Lüne­ner Straße.

Die Kos­ten für Ent­wick­lung und Ver­mark­tung der Flä­che über­nimmt der Eigen­tü­mer. Die Fest­set­zun­gen im Bezug zum Kli­ma­schutz wer­den im Ver­lauf des Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens auf­ge­nom­men, heißt es wei­ter. Eine Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes ist hier nicht erfor­der­lich, weil der Bereich schon als Wohn­bau­flä­che aus­ge­wie­sen ist.

Vor dem Auf­stel­lungs­be­schluss müs­se zudem die Ent­wäs­se­rung des Nie­der­schlags­was­sers in dem Plan­ge­biet noch im Gespräch zwi­schen der Ver­wal­tung, dem Krei­ses Unna und dem Ent­wäs­se­rungs­pla­ner geklärt wer­den. Die Kos­ten für die Pro­jekt­ent­wick­lung, die Erar­bei­tung der Plan­un­ter­la­gen für den Bebau­ungs­plan, die Gut­ach­ten (Arten­schutz, Kli­ma­gut­ach­ten, Lärm­schutz, Ver­kehr etc.) und für den städ­te­bau­li­chen Ent­wurf wer­den von den Grund­stücks­ei­gen­tü­mern getra­gen. Fer­ner über­nimmt der Inves­tor die Kos­ten für die Anbin­dung an die Lüne­ner Straße.

Wenn Frei­flä­chen oder land­wirt­schaft­lich genutz­te Berei­che in Wohn­bau­ge­bie­te umge­wan­delt wer­den sol­len, wird die Flä­chen­ver­sie­ge­lung ein The­ma. Denn der Res­sour­cen­ver­brauch sei gene­rell mit nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf das Mikro­kli­ma ver­bun­den, wird in der Beschluss­vor­la­ge erläu­tert. Über grund­sätz­li­che Fra­ge­stel­lun­gen und Fest­le­gun­gen zum Kli­ma­schutz und zur Kli­ma­fol­gen-Anpas­sung wer­de in Ver­wal­tung und Poli­tik aktu­ell bera­ten. Am Ende der Bera­tun­gen sol­len schließ­lich ein­heit­li­che Vor­ga­ben zu Fest­set­zun­gen in künf­ti­gen Bau­leit­plä­nen erar­bei­tet wer­den. Ein Gut­ach­ten zu den kli­ma­ti­schen Aus­wir­kun­gen sol­le zusätz­lich die Ent­wick­lungs- und Ent­wurfs­pla­nung stützen.

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