Donnerstag, März 23, 2023

Mit Online-Termin ins Bürgerbüro

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Wer­ne. Ab sofort kön­nen alle Ter­mi­ne des Bür­ger­bü­ros online ver­ein­bart wer­den (www.werne.de/terminvergabe). Der Zugang ist ein­fach. Gleich auf der Start­sei­te der Wer­ne-Home­page prangt unter „Aktu­el­les aus dem Stadt­haus“ der grü­ne But­ton mit dem Hin­weis „direkt zur online Ter­min­ver­ga­be“. Öff­net man den But­ton, erschei­nen unter sechs Kate­go­rien alle Anlie­gen, die man im Bür­ger­bü­ro erle­di­gen kann.

Nach einer Über­gangs­zeit bleibt spä­ter dann der übli­che Weg über das Menü unter Rat­haus > Stadt­ver­wal­tung> Rat­haus online> online Terminvereinbarungen.

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Den „fol­ge­rich­ti­gen Schritt hin zu mehr Bür­ger- und Ser­vice­freund­lich­keit“ stell­ten heu­te (14. August) der Dezer­nent für Inne­re Ver­wal­tung, Frank Gründ­ken, und der Lei­ter der IT-Abtei­lung, Sebas­ti­an Kös­ter, vor.

Mit „Tem­pus“ habe man auf eine bereits bewähr­te Soft­ware zurück­ge­grif­fen, die auch andern­orts erfolg­reich genutzt wer­de, hieß es. Eine Ter­min­ver­ga­be sei bis zu drei Wochen vor­her mög­lich und der Ter­min­plan regel­mä­ßig aktua­li­siert, so dass abge­sag­te Ter­mi­ne früh­zei­tig wie­der frei­ge­ge­ben wer­den können.

„Ins­be­son­de­re mit Blick auf die in der kom­men­den Woche erwar­te­te hohe Brief­wahl­re­so­nanz und unter Berück­sich­ti­gung der wei­ter­hin bestehen­den Coro­na-Bedin­gun­gen wird die­ses Ange­bot eine Erleich­te­rung brin­gen“, beton­te Gründ­ken. Bür­ger­meis­ter Lothar Christ sieht in dem Por­tal einen ech­ten Mehr­wert. „Es ist eine Win-Win-Situa­ti­on für alle Betei­lig­ten: Indem wir auf der einen Sei­te ver­stärkt unse­re Dienst­leis­tun­gen digi­tal anbie­ten, damit Kos­ten sen­ken und unse­ren Ser­vice ver­bes­sern, kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ihre Behör­den­we­ge künf­tig ver­mehrt kom­for­ta­bel online absolvieren.“

Die Ter­min­ver­ga­be per Tele­fon ist damit aber nicht voll­stän­dig pas­sé. Für Bür­ger mit unauf­schieb­ba­ren Anlie­gen sowie für (vor­wie­gend älte­re) Men­schen, die kei­nen Zugang zum Inter­net haben, bleibt der Griff zum Tele­fon. „Die tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit des Bür­ger­bü­ros über die Durch­wahl 71–333 bleibt erhal­ten“, ver­si­cher­te Frank Gründ­ken ausdrücklich.

Die Schrit­te zum Online-Ter­min: 1. Aus­wahl des Anlie­gens (alle Anlie­gen, die im Bür­ger­bü­ro erle­digt wer­den kön­nen, sind auf­ge­lis­tet.). 2. Es kön­nen meh­re­re Anlie­gen aus­ge­wählt und zeit­lich zu einem gemein­sa­men Ter­min (Dau­er maxi­mal zwei Stun­den) zusam­men­ge­fasst wer­den. 3. Alle Anlie­gen wer­den erläu­tert und die zur Erle­di­gung erfor­der­li­chen Unter­la­gen ange­ge­ben (ein Link führt zum Down­load der benö­ti­gen For­mu­la­re). 4. Zur Buchung: Der Bür­ger wählt ein ihm ange­bo­te­nes Datum aus und erhält dar­auf­hin die frei­en Ter­mi­ne des ent­spre­chen­den Tages ange­zeigt. 5. Ein Ter­min wird aus­ge­sucht und ver­bind­lich mit Namen und E‑Mail-Adres­se gebucht. 6. Der Bür­ger erhält direkt eine Bestä­ti­gungs­mail und einen Tag vor dem Ter­min eine Erin­ne­rungs­mail. 7. Der Bür­ger erscheint zum ver­ein­bar­ten Ter­min und muss (in der Regel) nicht war­ten. 8. Ter­mi­ne die nicht ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen, soll­ten abge­sagt wer­den. 9. Bei Nicht­er­schei­nen ver­fällt der Ter­min und muss gege­be­nen­falls neu erstellt werden.

Alle bereits ver­ein­bar­ten Ter­min wur­den schon in den Ter­min­plan ein­ge­pflegt, schil­der­te Sebas­ti­an Kös­ter. Die Ver­wal­tung bit­tet dar­um, Ter­mi­ne, die man nicht ein­hal­ten kann, zu löschen. In der Fein­jus­tie­rung des Sys­tems kann man auch ange­ben, mit wie vie­len Per­so­nen und Anlie­gen man zum Ter­min erschei­nen will. Danach wird der Zeit­auf­wand berech­net und eben auch ange­ge­ben, wel­che Unter­la­gen not­wen­dig sind (s.o.).

Bei der Anga­be der Zeit­wer­te will man Erfah­run­gen des lau­fen­den Betrieb sam­meln und bei Bedarf nach­steu­ern, ergänz­te Kös­ter sinngemäß.

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