Mittwoch, März 22, 2023

Maskenpflicht, eigene Stifte, Desinfektion, Abstand

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Wer­ne. Wah­len in Zei­ten von Coro­na. Da ist vie­les anders: Am kom­men­den Sonn­tag, 13. Sep­tem­ber, fin­den die Kom­mu­nal­wah­len statt. Was schon zu regu­lä­ren Zei­ten ein Höchst­maß an Koor­di­na­ti­on und Rege­lun­gen beinhal­tet, ist zu Zei­ten von Coro­na noch­mals schwieriger.

Vie­le Wäh­ler kön­nen nicht in ihren gewohn­ten Wahl­lo­ka­len wäh­len. Aus der gebo­te­nen Rück­sicht nutzt die Stadt Wer­ne als Wahl­räu­me die­ses Mal nach Mög­lich­keit weder Senio­ren­hei­me noch Kin­der­ta­ges­stät­ten. „NRW-weit fei­len die Kom­mu­nen seit Wochen an Hygie­ne- und Durch­füh­rungs­kon­zep­ten. Wech­seln­de recht­li­che Grund­la­gen mach­ten dies nicht immer ein­fach”, sagt Wer­nes Wahl­lei­ter Sven Hen­ning, der auf die wich­tigs­ten Punk­te jetzt noch ein­mal hinweist.

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Mas­ken­pflicht

Mit der seit dem 01. Sep­tem­ber 2020 gel­ten­den Coro­naschutz­ver­ord­nung gibt es nun eine Mas­ken­pflicht auch für den Bereich der Wahllokale.

Zen­tra­le Anlauf­stel­le im Wahl­lo­kal, Wegesystem

War es frü­her üblich, dass die Wählerin/der Wäh­ler, nach­ein­an­der Kon­takt zu eini­gen Mit­glie­dern der Wahl­vor­stän­de hat­te, stellt sich die Stimm­ab­ga­be nun anders dar. Der Wähler/die Wäh­le­rin hat nun­mehr eine zen­tra­le Kon­takt­per­son aus dem Wahl­vor­stand. Die­ser zen­tra­le Platz ist mit einer Hygie­ne­schutz­wand aus Ple­xi­glas aus­ge­stat­tet. Dort weist sich der Wäh­ler aus und bekommt auch dort die not­wen­di­gen Wahl­un­ter­la­gen. Die wei­te­ren Mit­glie­der des Wahl­vor­stan­des füh­ren das Wäh­ler­ver­zeich­nis und rei­chen die Stimm­zet­tel zum Kontaktplatz.

Anschlie­ßend erfolgt dann der Wahl­gang mit der Stimm­ab­ga­be in der Kabi­ne, dem Ein­wurf in die Wahl­ur­ne und der Wege­füh­rung zum Ausgang.

Im Zuge der Wahl­vor­be­rei­tung hat das Wahl­amt die alt­ehr­wür­di­gen Wahl­ka­bi­nen, die schon sehr in die Jah­re gekom­men sind, durch Tisch­wahl­ka­bi­nen ersetzt. Die­se sind auch leich­ter zu desinfizieren.

Eige­ner Stift

In den Wahl­ka­bi­nen wer­den nicht wie üblich Stif­te zur Stimm­ab­ga­be bereit lie­gen. Auch wenn der Wahl­vor­stand über eine Anzahl an Stif­ten ver­fügt, bit­tet das Wahl­amt aus hygie­ni­schen Grün­den dar­um, den Wahl­gang mög­lichst mit eige­nem Schreib­zeug durch­zu­füh­ren. Die her­aus­ge­ge­be­nen Stif­te für die Wäh­ler­rin­nen und Wäh­ler wer­den nur für ein­mal ver­wen­det und anschlie­ßend gesam­melt. Mit einer Des­in­fek­ti­on kann im Tages­ver­lauf eine Wie­der­ver­wen­dung erreicht werden.

All­ge­mei­ne Ver­hal­tens- und Hygieneregeln

Auch zu den Wah­len gel­ten die all­ge­mei­nen und schon bekann­ten Hygieneregeln.

  • Nach Mög­lich­keit min­des­tens 1,5 Meter Abstand halten.
  • Hän­de­hy­gie­ne ein­hal­ten (gründ­li­ches Waschen der Hän­de mit Was­ser und Seife).
  • Im Ein­gangs­be­reich steht ein kon­takt­lo­ser Hän­de-Des­in­fek­ti­ons­spen­der zur Verfügung.
  • Nies- und Huste­ti­ket­te beach­ten. (Hus­ten und Nie­sen in die Ellenbeuge)

Das Wahl­amt der Stadt Wer­ne hat in Vor­be­rei­tung der Wah­len gera­de hin­sicht­lich der Hygie­ne­maß­nah­men viel vor­be­rei­tet und sich ent­spre­chend breit auf­ge­stellt, um den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen gerecht zu werden.

„Die vor­ge­nann­ten Rege­lun­gen und Hin­wei­se kön­nen aber nur dann zu einer mög­lichst siche­ren und rechts­kon­for­men Abwick­lung der Wahl bei­tra­gen, wenn jeder Betei­lig­te ein Höchst­maß an Ver­ständ­nis, situa­ti­ven Fein­ge­fühl und Eigen­ver­ant­wor­tung an den Tag legt”, appel­liert Sven Hen­ning an die Wahl­be­rech­tig­ten in Werne.

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