Samstag, Januar 17, 2026

Maskenpflicht, eigene Stifte, Desinfektion, Abstand

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Werne. Wahlen in Zeiten von Corona. Da ist vieles anders: Am kommenden Sonntag, 13. September, finden die Kommunalwahlen statt. Was schon zu regulären Zeiten ein Höchstmaß an Koordination und Regelungen beinhaltet, ist zu Zeiten von Corona nochmals schwieriger.

Viele Wähler können nicht in ihren gewohnten Wahllokalen wählen. Aus der gebotenen Rücksicht nutzt die Stadt Werne als Wahlräume dieses Mal nach Möglichkeit weder Seniorenheime noch Kindertagesstätten. „NRW-weit feilen die Kommunen seit Wochen an Hygiene- und Durchführungskonzepten. Wechselnde rechtliche Grundlagen machten dies nicht immer einfach“, sagt Wernes Wahlleiter Sven Henning, der auf die wichtigsten Punkte jetzt noch einmal hinweist.

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Maskenpflicht

Mit der seit dem 01. September 2020 geltenden Coronaschutzverordnung gibt es nun eine Maskenpflicht auch für den Bereich der Wahllokale.

Zentrale Anlaufstelle im Wahllokal, Wegesystem

War es früher üblich, dass die Wählerin/der Wähler, nacheinander Kontakt zu einigen Mitgliedern der Wahlvorstände hatte, stellt sich die Stimmabgabe nun anders dar. Der Wähler/die Wählerin hat nunmehr eine zentrale Kontaktperson aus dem Wahlvorstand. Dieser zentrale Platz ist mit einer Hygieneschutzwand aus Plexiglas ausgestattet. Dort weist sich der Wähler aus und bekommt auch dort die notwendigen Wahlunterlagen. Die weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes führen das Wählerverzeichnis und reichen die Stimmzettel zum Kontaktplatz.

Anschließend erfolgt dann der Wahlgang mit der Stimmabgabe in der Kabine, dem Einwurf in die Wahlurne und der Wegeführung zum Ausgang.

Im Zuge der Wahlvorbereitung hat das Wahlamt die altehrwürdigen Wahlkabinen, die schon sehr in die Jahre gekommen sind, durch Tischwahlkabinen ersetzt. Diese sind auch leichter zu desinfizieren.

Eigener Stift

In den Wahlkabinen werden nicht wie üblich Stifte zur Stimmabgabe bereit liegen. Auch wenn der Wahlvorstand über eine Anzahl an Stiften verfügt, bittet das Wahlamt aus hygienischen Gründen darum, den Wahlgang möglichst mit eigenem Schreibzeug durchzuführen. Die herausgegebenen Stifte für die Wählerrinnen und Wähler werden nur für einmal verwendet und anschließend gesammelt. Mit einer Desinfektion kann im Tagesverlauf eine Wiederverwendung erreicht werden.

Allgemeine Verhaltens- und Hygieneregeln

Auch zu den Wahlen gelten die allgemeinen und schon bekannten Hygieneregeln.

  • Nach Möglichkeit mindestens 1,5 Meter Abstand halten.
  • Händehygiene einhalten (gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife).
  • Im Eingangsbereich steht ein kontaktloser Hände-Desinfektionsspender zur Verfügung.
  • Nies- und Hustetikette beachten. (Husten und Niesen in die Ellenbeuge)

Das Wahlamt der Stadt Werne hat in Vorbereitung der Wahlen gerade hinsichtlich der Hygienemaßnahmen viel vorbereitet und sich entsprechend breit aufgestellt, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

„Die vorgenannten Regelungen und Hinweise können aber nur dann zu einer möglichst sicheren und rechtskonformen Abwicklung der Wahl beitragen, wenn jeder Beteiligte ein Höchstmaß an Verständnis, situativen Feingefühl und Eigenverantwortung an den Tag legt“, appelliert Sven Henning an die Wahlberechtigten in Werne.

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