Coronavirus: Ratschläge an Kitas, Schulen und Sportvereine

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Werne / Kreis Unna. Nach dem Anstieg der 7-Tage-Inzidenzzahl auf 36,48 war der Abstimmungsprozess über notwendige Schutzmaßnahmen zwischen dem Kreis Unna und der Bezirksregierung Arnsberg am Dienstag (6. Oktober) um 14 Uhr – anders als erwartet – noch nicht abgeschlossen. Wie Gesundheitsdezernent Uwe Hasche in einer Telefon-Pressekonferenz mitteilte, werden die von der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen derzeit geprüft.

Wann genau die Allgemeinverfügung nach Paragraph 15A der Corona-Schutzverordnung in Kraft treten kann, musste der Dezernent folglich noch offenlassen, rechnet aber bis zum Spätnachmittag mit einem Ergebnis und steht in ständigem Kontakt. Die Pressestelle werde die Medien dann selbstverständlich umgehend über die Details informieren, versicherte Pressesprecherin Constanze Rauert.

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Obergrenze private Feste laut Corona-Schutzverordnung: Bei privaten Festen wie Hochzeiten, runde Geburtstage, Jubiläen etc. sind im Kreis Unna statt bisher 150 dann nur noch höchstens 50 Gäste zugelassen.

Schulen und Kitas: Bis zum Erlass der geplanten Allgemeinverfügung richtet der Gesundheitsdezernent die „dringliche Empfehlung“ an Schulen und Kindergärten, den Unterricht nur noch im Klassenverband beziehungsweise in den Kita-Gruppen durchzuführen. Das dient wenige Tage vor Beginn der Herbstferien dazu, eine Rückverfolgung im Infektionsfall zu erleichtern. Ebenso wird weiterführenden Schulen zur Maskenpflicht in den Klassen geraten.

Empfehlung Sportveranstaltungen: Turniere mit mehr als zwei Mannschaften sollten besser nicht stattfinden. „Zwei Mannschaften kann man testen, bei einem großen Turnier wird das schwierig,“ erläuterte Uwe Hasche.

Weitere Informationen folgen in Kürze.

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