Freitag, März 31, 2023

Bundeskartellamt genehmigt Fusion von Krankenhäusern

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Werne/Bonn. Das Bun­des­kar­tell­amt hat kei­ne Ein­wän­de gegen die Grün­dung einer neu­en Kran­ken­haus-Dach­ge­sell­schaft durch die Trä­ger der Kath. St.-Johannes-Gesellschaft Dort­mund gGmbH, Dort­mund, der Katho­li­schen St. Lukas Gesell­schaft mbH, Dort­mund, der Mari­en­kran­ken­haus Schwer­te gem. GmbH, Schwer­te, und der Katho­li­schen Kli­ni­kum Lünen/Werne GmbH, Lünen. Das Vor­ha­ben wur­de in der ers­ten Prü­fungs­pha­se freigegeben.

Andre­as Mundt, Prä­si­dent des Bun­des­kar­tell­amts, erklär­te: „Der Zusam­men­schluss betrifft den mit Abstand größ­ten Kran­ken­haus­ver­bund in der Regi­on Dortmund/östliches Ruhr­ge­biet. Den­noch bestehen kei­ne durch­grei­fen­den Beden­ken gegen den Zusam­men­schluss, weil für die betrof­fe­nen Pati­en­ten hin­rei­chen­de Aus­weich­mög­lich­kei­ten sicher­ge­stellt sind. Beson­ders in Rich­tung Dort­mund gibt es meh­re­re alter­na­ti­ve Kran­ken­h­aus­stand­or­te, die dazu bei­tra­gen, dass genü­gend Trä­ger­viel­falt erhal­ten bleibt.”

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Die betei­lig­ten Kran­ken­haus­trä­ger betrei­ben meh­re­re Kli­ni­ken in Dort­mund sowie in wei­te­ren Städ­ten im öst­li­chen Ruhr­ge­biet. Dar­un­ter befin­den sich sowohl grö­ße­re Häu­ser wie das St. Johan­nes Hos­pi­tal Dort­mund, das St. Mari­en­hos­pi­tal Hamm und das St. Mari­en-Hos­pi­tal Lünen als auch klei­ne­re Stand­or­te wie das St. Eli­sa­beth Kran­ken­haus Dort­mund und das St. Chris­to­pho­rus-Kran­ken­haus Wer­ne. Die Ana­ly­se der Pati­en­ten­strö­me ergab ins­be­son­de­re, dass in Rich­tung Dort­mund meh­re­re Kran­ken­h­aus­stand­or­te des Kli­ni­kums Dort­mund und des Kli­ni­kums West­fa­len Aus­weich­al­ter­na­ti­ven bie­ten, so dass eine hin­rei­chen­de Aus­wahl unter­schied­li­cher Trä­ger erhal­ten bleibt.

Hin­ter­grund – Fusi­ons­kon­trol­le bei Krankenhäusern

Kran­ken­häu­ser sind unab­hän­gig von ihrer Trä­ger­schaft unter­neh­me­risch tätig und ste­hen unter­ein­an­der im Wett­be­werb. Auf­grund der engen gesetz­li­chen Vor­ga­ben exis­tiert in die­sem Bereich kaum Preis­wett­be­werb. Ziel der Fusi­ons­kon­trol­le ist es dar­um in ers­ter Linie, den Wett­be­werb um die Qua­li­tät der Ver­sor­gung der Pati­en­ten zu erhal­ten. Ent­schei­dend dabei ist, dass den Pati­en­ten vor Ort hin­rei­chen­de Aus­wahl­al­ter­na­ti­ven zur Ver­fü­gung stehen.

In den ver­gan­ge­nen Jah­ren muss­ten trotz des fort­schrei­ten­den Kon­zen­tra­ti­ons­pro­zes­ses im Kran­ken­haus­be­reich nur sehr weni­ge Vor­ha­ben vom Bun­des­kar­tell­amt unter­sagt wer­den. Zwi­schen 2003 und Mai 2020 wur­den von ins­ge­samt 331 geprüf­ten Trans­ak­tio­nen ledig­lich sie­ben unter­sagt. Acht Pro­jek­te wur­den nach kri­ti­scher Bewer­tung im Rah­men einer infor­mel­len Vor­anfra­ge letzt­lich nicht angemeldet.

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