Donnerstag, Mai 16, 2024

Stadt Lünen führt Maskenpflicht in der Innenstadt wieder ein

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Lünen. Die Stadt Lünen führt ab Freitag, 28. Januar, eine Maskenpflicht in der Innenstadt ein. Die Verwaltung reagiert damit auf die explosionsartig gestiegenen Corona-Fallzahlen durch die Omikron-Variante.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt täglich in dem Zeitraum von 9 bis 19 Uhr in der Fußgängerzone in Lünen, von Lange Straße Hausnummer 76 (Santander Bank) bis Münsterstraße Hausnummer 23 (Targobank), sowie in der Goldstraße. Außerdem müssen dienstags, freitags und samstags von 7 bis 14 Uhr auf der gesamten Fläche des Wochen- und des Viktualienmarktes auf dem Willy-Brandt-Platz Masken getragen werden – auch von Menschen, die keine Angebote der Märkte in Anspruch nehmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist bis zum 28. Februar gültig.

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Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Schuleintritt sowie für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist. Zum Essen und Trinken darf die Maske abgenommen werden.

Mit einer lokalen Inzidenz (neue Fälle innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) von mehr als 1.600 gehört die Stadt Lünen zu den am stärksten betroffenen Kommunen im Kreis Unna. „Angesichts dieser Entwicklung halten wir es für unausweichlich, die Maskenpflicht in der Innenstadt wieder einzuführen“, erklärt Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns die Entscheidung der Verwaltung. Zuletzt hatte es im Zuge des Weihnachtsmarktes eine solche Maskenpflicht gegeben. Mit dem Ende des Marktes war auch die entsprechende Allgemeinverfügung ausgelaufen, die als rechtliche Grundlage gedient hatte.

Die Inzidenz im Kreis Unna hatte Mitte Dezember bei 240 gelegen, am heutigen Tag (26. Januar) liegt sie bei 1.084,8. Dieser dramatische Anstieg der Infektionszahlen habe die Entscheidung zwingend erforderlich gemacht, so Kleine-Frauns: „Die Zahlen führen uns vor Augen, wie wichtig Infektionsschutz für jeden und jede von uns ist.“ Er wisse, dass viele Menschen aufgrund der aktuellen Entwicklungen derzeit extrem verunsichert sind. Der Bürgermeister sieht die Maskenpflicht deshalb vor allem als Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger: „Es geht nicht darum, jemandem etwas aufzuzwingen, sondern die Menschen so weit es geht davor zu schützen, sich zu infizieren.“ Die Verwaltung wolle damit auch ein klares Signal senden: „Wir tun alles in unserer Macht Stehende, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.“

In diesem Zusammenhang erneuerte das Stadtoberhaupt seinen Appell für Solidarität – und fürs Impfen: „Liebe Lünerinnen und Lüner, nutzen Sie, soweit nicht schon geschehen und wenn es gesundheitlich möglich ist, die Impfangebote in unserer Stadt!“ Während der Kreis Unna die Impfstellen in anderen Kommunen schließt, bleibt die Impfstelle der Johanniter in der ehemaligen Kantine der Stadtwerke Lünen geöffnet. Auch Hausarzt- und Zahnartpraxen sowie Apotheken können demnächst Impfungen gegen das Corona-Virus anbieten. „Wir wissen, dass eine Impfung nicht vollständig vor einer Infektion schützt. Aber sie verhindert schwere Verläufe der Krankheit“, betont Jürgen Kleine-Frauns.

Sein Angebot an Impfskeptiker und Impfgegner, mit ihm persönlich in Dialog zu treten, bestehe nach wie vor. Eine Kontaktaufnahme ist beispielsweise per E-Mail an buergermeister@luenen.de möglich.

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