Sonntag, April 2, 2023

Lünen beschließt Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt

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Lünen. Die Stadt Lünen hat eine Mas­ken­pflicht in der Fuß­gän­ger­zo­ne beschlos­sen. Die ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung gilt bis ein­schließ­lich Frei­tag, 24. Dezem­ber 2021.

Damit müs­sen Men­schen min­des­tens eine medi­zi­ni­sche Mas­ke (soge­nann­te OP-Mas­ke) tra­gen, wenn sie in bestimm­ten Tei­len der Innen­stadt unter­wegs sind. Kon­kret wur­den fol­gen­de Berei­che festgelegt:

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Täg­lich von 9 Uhr bis 21 Uhr auf der gesam­ten Flä­che des Weih­nachts­mark­tes von Lan­ge Stra­ße, Haus­num­mer 68, bis Müns­ter­stra­ße, Haus­num­mer 7;

diens­tags, frei­tags und sams­tags von 7 bis 14 Uhr auf der gesam­ten Flä­che des Wochenmarktes/Viktualienmarktes auf dem Wil­ly-Brandt-Platz in Lünen.

Auch Per­so­nen, die weder das Ange­bot des Weih­nachts- oder des Wochen-/Vik­tua­li­en­mark­tes in Anspruch neh­men, sind zum Tra­gen einer Mas­ke wäh­rend der genann­ten Zei­ten ver­pflich­tet. Zum Ver­zehr von Spei­sen und Geträn­ken darf die Mas­ke abge­nom­men werden.

Aus­ge­nom­men von die­ser Rege­lung sind Kin­der bis zum Schul­ein­tritt und Per­so­nen, die aus medi­zi­ni­schen Grün­den kei­ne Mas­ke tra­gen kön­nen. Ein ent­spre­chen­der ärzt­li­cher Nach­weis ist auf Ver­lan­gen vor­zu­zei­gen. Schul­kin­der bis zum Alter von 13 Jah­ren, die auf­grund der Pass­form kei­ne medi­zi­ni­sche Mas­ke tra­gen kön­nen, müs­sen ersatz­wei­se eine All­tags­mas­ke nutzen.

Mit der Mas­ken­pflicht reagiert die Stadt Lünen auf die wei­ter­hin stei­gen­den Fall­zah­len und die all­ge­mei­ne epi­de­mio­lo­gi­sche Lage. Auf die­se Wei­se soll das Infek­ti­ons­ri­si­ko ver­rin­gert und die Sicher­heit der Besu­che­rin­nen und Besu­cher, aber auch der Händ­le­rin­nen und Händ­ler erhöht wer­den, heißt es in der Mit­tei­lung der Pres­se­stel­le der Stadt Lünen.

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