Mittwoch, März 22, 2023

Maskenpflicht im öffentlichen Raum in Lünen verlängert

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Lünen. Die All­ge­mein­ver­fü­gung des Krei­ses Unna, mit der eine Mas­ken­pflicht in meh­re­ren Kreis­kom­mu­nen ange­ord­net wur­de, ist aus­ge­lau­fen. Mit einer eige­nen All­ge­mein­ver­fü­gung hat die Stadt Lünen, beson­ders betrof­fen von der Pan­de­mie, nun die Mas­ken­pflicht in der Lüner Innen­stadt und in Brambau­er ver­län­gert. Die Ver­fü­gung gilt ab sofort.

Anläss­lich des Ent­wurfs der neu­en Ver­fü­gung hat die Stadt die bis­he­ri­gen Erfah­run­gen mit der Mas­ken­pflicht im öffent­li­chen Raum aus­ge­wer­tet und die Gel­tungs­be­rei­che kri­tisch betrach­tet. Bei der Benen­nung der Gel­tungs­be­rei­che hat sich die Ver­wal­tung sehr eng an Para­graph 3 der Coro­naschutz­ver­ord­nung NRW gehal­ten. In der Fas­sung vom 30. Okto­ber hat­te das Land die Vor­aus­set­zun­gen für die Mas­ken­pflicht enger gefasst als zuvor. Eine Mas­ken­pflicht soll ange­ord­net wer­den, wenn „gemes­sen an der ver­füg­ba­ren Flä­che mit dem Zusam­men­tref­fen einer so gro­ßen Anzahl von Men­schen zu rech­nen ist, dass Min­dest­ab­stän­de nicht sicher­ge­stellt wer­den können.“

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Die Stadt hat vor die­sem Hin­ter­grund geprüft, in wel­chen Berei­chen es ver­hält­nis­mä­ßig ist, eine Mas­ken­pflicht anzu­ord­nen. Das Ergeb­nis ist, dass die Mas­ken­pflicht nun in weni­ger Stra­ßen gel­ten wird. Das ver­ein­facht zugleich die Ein­hal­tung der Rege­lun­gen sowie die Kontrolle.

Die in der Coro­naschutz­ver­ord­nung fest­ge­schrie­be­ne Bedin­gung ist nach der Bewer­tung der Stadt­ver­wal­tung in Lünen in Tei­len der Innen­stadt sowie in Brambau­er auf der Wal­tro­per Stra­ße erfüllt. Berück­sich­tigt wur­de auch, dass wegen des „Lock­down light“ an man­chen Stel­len die Pas­san­ten-Fre­quenz gerin­ger gewor­den ist. Die Mas­ken­pflicht gilt daher jetzt in der Innen­stadt auf der Lan­ge Stra­ße, auf Tei­len der Markt‑, Bäcker- und Stadt­tor­stra­ße sowie auf den süd­li­chen Abschnit­ten der Cap­pen­ber­ger Stra­ße und der Müns­ter­stra­ße. Mit­ein­be­zo­gen sind außer­dem der Bahn­hofs­vor­platz und der ZOB. In Brambau­er gilt die Mas­ken­pflicht auf der Wal­tro­per Stra­ße zwi­schen Hein­rich­stra­ße und Königsheide.

In den ande­ren vor­ma­li­gen Gel­tungs­be­rei­chen ent­fällt die Pflicht zum Tra­gen der Mund-Nase-Bede­ckung, so unter ande­rem auf der Jäger­stra­ße in Lünen-Süd und auf der Müns­ter­stra­ße nörd­lich des Bahn­hofs. Die zeit­li­che Beschrän­kung der Mas­ken­pflicht auf den Zeit­raum zwi­schen 8 und 19 Uhr bleibt bestehen. Die Beschil­de­rung der betrof­fe­nen Berei­che wird nach und nach ange­passt. Die Mas­ken­pflicht auf Wochen­märk­ten ist von der All­ge­mein­ver­fü­gung der Stadt Lünen nicht betrof­fen, sie ist in der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des festgeschrieben.

Wer sich trotz bestehen­der Mas­ken­pflicht auch nach Auf­for­de­rung wei­gert, eine Mas­ke zu tra­gen, muss mit einem Buß­geld von min­des­tens 50 Euro rechnen.

Die Stadt betont, dass die Mas­ken­pflicht in der Innen­stadt und auf der Wal­tro­per Stra­ße nur ein Teil der Sicher­heits­maß­nah­men ist. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen und soll­ten auch in ande­ren Berei­chen der Öffent­lich­keit eine Mund-Nase-Bede­ckung tra­gen, wenn es ihnen sinn­voll erscheint. Außer­dem bit­tet die Stadt, wei­ter­hin auf gute Hygie­ne und auf den Abstand zu ande­ren Per­so­nen zu achten.

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