Werne. Gerne würde das Kultur-und Sportbüro zum ersten Salinenkonzert am Sonntag, 16. Mai, mit den Original Baumberger Musikanten einladen, aber … Corona hält uns weiter fest im Griff, heißt es in der Pressemitteilung aus dem Alten Amtsgericht.
Gemäß der aktuellen Verordnung sei bis zum 14. Mai die Durchführung von Konzerten innerhalb von Gebäuden unzulässig. „Veranstaltungen im Freien sind nur dann zulässig, wenn die Aufführenden einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten und die Zuschauer die Veranstaltung aus ihrer Wohneinrichtung verfolgen können (sogenannte Fensterkonzerte)“, lauten die aktuellen Vorschriften.
Derartige Formate könnten sicherlich auch in unserer Stadt durchgeführt werden, allerdings nicht zu Zeiten der „Notbremse“, so Marlies Schmid-Goßheger. Das Kulturbüro vernetze sich aktuell mit den kulturschaffenden Vereinen und Verbänden sowie weiteren Institutionen (Bücherei, Museum, VHS und Marketing) um den „Neustart Kultur“ vorzubereiten.
Ziel sei es, im Rahmen der jeweils gültigen Verordnung, Schritt für Schritt Kulturveranstaltungen anzubieten. Aktuell werde auch über die Möglichkeiten von Streaming-Formaten beraten.