Werne/Gelsenkirchen. Am vergangenen Freitagabend (19. April) kontrollierten Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen Mann aus Werne. Dieser war damit jedoch nicht einverstanden, weigerte sich seine Geldbörse auszuhändigen und schlug einen Beamten mit der Faust.
Gegen 22.15 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Dabei überprüften sie einen 30-Jährigen, da dieser augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Der türkische Staatsbürger wies glasige Augen, sowie Schweißperlen auf seiner Stirn auf. Der Mann händigte den Beamten seine Krankenversichertenkarte aus. Auf die Frage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führen würde, entgegnete er den Uniformierten, dass er seine privaten Sachen nicht vorzeigen müsse und steckte seine linke Hand in seine Jackentasche. Dabei soll es sich um sein Portemonnaie gehandelt haben.
Da der Mann aus Werne zunehmend nervöser wurde, wurde er aufgefordert seine Geldbörse auszuhändigen. Dies verweigerte er jedoch. Schließlich nahm er diese bei der Durchsuchung aus der Jackentasche, weigerte sich aber weiterhin diese den Polizisten zu übergeben.
Aufgrund seines unkooperativen Verhaltens brachten die Einsatzkräfte den Mann zur Bundespolizeiwache. Dagegen wehrte und sperrte er sich. Als die Beamten den Aggressor fesseln wollten, schlug dieser mit einem Faustschlag gezielt in den Bauchbereich eines Polizisten. Nur unter erheblichem Kraftaufwand konnte der 30-Jährige an eine Wand gedrückt werden. Hierbei schlug er mit seinem Ellenbogen um sich und traf den Polizisten an der rechten Schläfe. Schließlich konnte der Beschuldigte mit Handfesseln fixiert werden.
Bei einer anschließenden Durchsuchung des Portemonnaies fanden die Uniformierten zwei Behältnisse mit Kokain, sowie drei leere szenetypische „Bubbles“ in der linken Jackentasche auf. Dessen Inhalt hatte er zu Beginn der Kontrolle augenscheinlich entsorgt.
Der geschädigte Polizist suchte anschließend aufgrund von Schmerzen ein Krankenhaus auf, blieb jedoch weiterhin dienstfähig. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes und tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte gegen den, wegen Gewaltdelikten polizeilich bekannten, Mann ein.