Freitag, März 31, 2023

Mit gut gefülltem Jutebeutel zur Abifeier unter freiem Himmel

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Wer­ne. Im zwei­ten Jahr hin­ter­ein­an­der wer­den die Abschluss­fei­ern der Abitu­ri­en­ten in Wer­ne anders als gewohnt ver­lau­fen. Das Anne-Frank-Gym­na­si­um (AFG) geht bei der Ver­ab­schie­dung der 65 Abitu­ri­en­ten ganz neue Wege.

Wie auch das Gym­na­si­um St. Chris­to­pho­rus fei­ert das AFG die Zeug­nis­über­ga­be mit einer Frei­luft­ver­an­stal­tung in der Frei­licht­büh­ne. Die Ver­an­stal­tung fin­det am 26. Juni ab 11 Uhr statt. 2020 hat­te die Ver­ab­schie­dung in der Sport­hal­le am Lin­dert statt­ge­fun­den. „Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler haben es sich mehr­heit­lich gewünscht, dass wir das unter frei­em Him­mel durch­füh­ren“, erklärt Stu­fen­lei­te­rin Sabi­ne Kley­mann auf Anfrage.

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Da der Jahr­gang mit 65 Abitu­ri­en­ten nicht so groß ist, wie der vom Gym­na­si­um St. Chris­to­pho­rus, wird es sogar mög­lich sein, dass neben den Eltern noch eine wei­te­re Begleit­per­son wie eine Schwes­ter oder ein Bru­der erlaubt sind. Die Schu­le hat ein Hygie­ne­kon­zept erar­bei­tet, das mit dem Ord­nungs­amt abge­stimmt ist. Dazu gehört natür­lich auch die 3‑G-Regel („geimpft, getes­tet, genesen“).

Sekt und Saft zum Mitnehmen

Am Ein­gang wer­den nicht nur Hygie­ne­schleu­sen zur Des­in­fek­ti­on auf­ge­baut, hier erhal­ten die Fami­li­en auch einen Jute­beu­tel mit Geträn­ken wie Oran­gen­saft und Sekt. „Die Besu­cher müs­sen ledig­lich ihre eige­nen Glä­ser mit­brin­gen, dann ist es erlaubt, in der eige­nen Grup­pe auch anzu­sto­ßen“, kün­digt Kley­mann an. Die­se Akti­on wird von den Schü­lern, die eigent­lich im Komi­tee für einen Abi­ball gewe­sen wären, orga­ni­siert. Auch Eltern haben beim Ein­kauf der Geträn­ke gehol­fen. Um die nöti­ge Küh­lung küm­mert sich das Team der Freilichtbühne.

„Im Rah­men der Mög­lich­kei­ten wird das eine schö­ne Fei­er. Das haben die Schü­ler nicht zuletzt durch die bei den Prü­fun­gen gezeig­ten Dis­zi­plin auch ver­dient“, sagt die Stu­fen­lei­te­rin und ver­weist dar­auf, dass zum Bei­spiel die münd­li­chen Prü­fun­gen alle noch bei Mas­ken­pflicht durch­ge­führt wor­den sind. „Das ist für alle Betei­lig­ten schon eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung gewe­sen, die alle gut gemeis­tert haben“, so Kleymann.

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