Donnerstag, April 3, 2025

Planunterlagen zur RCS-Erweiterung öffentlich einsehbar

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Werne. Um 6,5 Hektar soll der Standort der RCS-Unternehmensgruppe mit den Firmen RCS Entsorgung GmbH, RCS Rohstoffverwertung GmbH und RCS Plastics GmbH wachsen. Nördlich des Hauptsitzes am Ronnenheidweg und östlich der Capeller Straße liegen die Flächen, die bereits im Besitz des Unternehmens sind. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung (25. März 2025) nahmen die Erweiterungspläne jetzt eine wichtige Hürde.

Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Gremiums die Offenlage des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes. Noch bis einschließlich 9. Mai dauert der Beteiligungszeitraum, in dem die Planunterlagen im Internet unter https://www.o-sp.de/werne/liste?beteiligung (Beteiligungsportal der Stadt Werne) sowie über das zentrale Internetportal https://www.bauleitplanung.nrw einsehbar sind. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

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Darüber hinaus liegen die Unterlagen einschließlich der Umweltberichte während der Dienststunden im Stadthaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Eingangsbereich des 1.OG, Abteilung Stadtentwicklung/ Stadtplanung, Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne). Parallel werden Behörden und die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Noch vor den Sommerferien soll das Verfahren mit der Entscheidung im Stadtrat am 2. Juli abgeschlossen werden, sagte Dezernent Ralf Bülte im Ausschuss. In die Erweiterungspläne seien die Anlieger im Vorfeld eingebunden worden. Im September 2024 hatten Stadtverwaltung und RCS einen öffentlichen Informationsabend für die Bürger abgehalten.

Tempo 70 für sicheren Verkehrsfluss auf der Capeller Straße

Mit einer Geschwindigkeitsreduzierung von 100 auf 70 Kilometer pro Stunde wolle man die Verkehrssituation auf der Capeller Straße, die die beiden Erweiterungsflächen durchschneidet, sicherer gestalten, hieß es. KBW-Leiter Dr. Tobias Gehrke habe dazu vom Kreis Unna eine erste Zusage erhalten, so Bülte. Seitens der Stadt werde man den Verkehrsfluss beobachten und gegebenenfalls Kontrollen initiieren, sollten die Tempo-70-Beschilderungen nicht ausreichen, so Bülte sinngemäß.

Die fälligen Ausgleichsmaßnahmen für die Umnutzung der bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen befänden sich in der Nähe der Betriebserweiterung, informierte der Dezernent. Die Versiegelung der Flächen würden mit 15.831 Ökopunkten ausgeglichen. Dazu sollen neue Grünflächen und ökologische Verbesserungen geschaffen werden.

Mit der Offenlage sei ein wichtiger Meilenstein erreicht, betonte Elisabeth Langenberg für das Unternehmen. Die RCS-Gruppe mit rund 200 Mitarbeitenden hat sich bekanntlich auf das Recycling von Abfällen aus dem Pfandsystem spezialisiert. Die Nachfrage nach recyceltem PET steige kontinuierlich und das Unternehmen wolle durch den Ausbau seiner Kapazitäten einen noch größeren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten, erläuterte sie die angestrebte „nachhaltige Expansion für eine bessere Kreislaufwirtschaft“.

Hochwertige Recyclingprozesse schonen wertvolle Rohstoffe

„Dank unserer hochwertigen Recyclingprozesse wird es möglich, Materialien nahezu vollständig wiederzuverwerten und wertvolle Rohstoffe zu schonen“, erklärte dazu Adelheid Hauschopp-Francke aus dem Geschäftsführer-Trio der RCS-Gruppe. „Unsere Aufbereitung ist auch noch umweltfreundlicher, als die Herstellung von neuem Primär-PET“, führte sie weiter aus.

In Zusammenarbeit mit dem Institut Fraunhofer UMSICHT habe das Unternehmen eine Berechnung für das Jahr 2023 erstellt und die Verbräuche der Neuherstellung mit dem Recycling von PET verglichen. Das Zertifikat bestätige der RCS-Gruppe, dass sie pro Jahr 169.063 Tonnen CO2-Äquivalente Treibhausgasemissionen und 1.346.820 Megawattstunden Energiemenge einspare. Hinzu komme die Einsparung von 75.839 Tonnen fossiler Ressourcen.

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes 22 E – Sondergebiet Recycling- und Entwicklungswirtschaft sowie zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes können während der oben genannten Auslegungsfrist online über die Beteiligungsportale oder per E-Mail an stadtplanung@werne.de, aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden (auch von Kindern und Jugendlichen). Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

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