Zwei Jahre auf Bewährung: Erster Urteilsspruch im Fall Mecke

Werne/Lünen. Zwei Jahre auf Bewährung wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in 38 Fällen. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Lünen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Schlachtbetriebs Mecke aus Werne. Der 40-Jährige ist schuldig in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das europäische Lebensmittelrecht wegen der vorgetäuschter Schlachtung eines bereits verendeten Rinds. Ihm wird zudem jeglicher Umgang … Zwei Jahre auf Bewährung: Erster Urteilsspruch im Fall Mecke weiterlesen