Werne/Lünen. Zwei Jahre auf Bewährung wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in 38 Fällen. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Lünen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Schlachtbetriebs Mecke aus Werne. Der 40-Jährige ist schuldig in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das europäische Lebensmittelrecht wegen der vorgetäuschter Schlachtung eines bereits verendeten Rinds. Ihm wird zudem jeglicher Umgang mit Tieren auf Lebenszeit untersagt.
Amtsrichterin Beatrix Pöppinghaus und die beiden Schöffen folgten mit ihrem Strafmaß dem Antrag des Strafverteidigers, indem sie die Freiheitsstrafe für fünf Jahre zur Bewährung aussetzten. Der Staatsanwalt hatte dagegen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert. Dieses Strafmaß hätte eine Bewährungsfrist ausgeschlossen.
Friedrich Mülln, dessen Verein „Soko Tierschutz“ den Skandal aufgedeckt hatte, äußerte sich kritisch zum Urteil: „Es zeigt halt mal wieder, dass die Politik nicht den Rahmen geschaffen hat, um Tierquäler angemessen bestrafen zu können. Immer wieder fallen diese Bewährungsstrafen, weil man eben sagt, dass ja (im Tierschutzgesetz, Anm. der Red.) keine wirklich hohe Strafe festgesetzt ist. Deswegen hoffe ich auf das neue Tierschutzgesetz, das ja bald kommen soll und das deutlich höhere Strafen für Tierquälerei vorsieht. Dann würde ein Täter wie dieser garantiert ein Gefängnis von innen sehen.“
Es war der zweite Tag der vor drei Wochen begonnenen Hauptverhandlung gegen den Angeklagten. Das öffentliche Interesse war ungebrochen; von den Presseplätzen abgesehen war jeder Stuhl im Zuhörerbereich des großen Sitzungssaals besetzt. Am Ende der Beweisaufnahme wurden im Publikum wechselseitige Beschimpfungen laut. Die vorsitzende Richterin sah sich zu einer scharfen Ermahnung genötigt: „Jeder hat das Recht auf eine vernünftige Verhandlung, da haben Sie als Zuschauer die Pflicht, sich am Riemen zu reißen. Sie können sich draußen streiten, aber nicht in meinem Saal!“
Während ihrer Urteilsbegründung verhehlte Pöppinghaus nicht, dass sie die Videos der unterschiedlichen Tierquälereien sehr mitgenommen hätten, etwa zu sehen, „wie kranke Tiere an einem Bein festgebunden wurden, um mit einer Seilwinde auf einen Transporter gehievt zu werden.“ Der ganze Fall habe „schreckliche Exzesse“ der Nutztierhaltung offenbart. „Sie haben bei vielen Handlungen erkennen lassen, dass Sie jegliches Gefühl für den Schmerz der Tiere verloren haben“, sagte sie zu dem Angeklagten.
Zu seinen Gunsten wertete das Schöffengericht – wie zuvor Verteidiger und Staatsanwalt in ihren Plädoyers – das umfassende Geständnis, das der 40-Jährige bereits bei den polizeilichen Vernehmungen abgelegt hatte. „Sonst wären wir heute nicht so weit und hätten uns durch mehrere Terabyte große Videosequenzen arbeiten müssen“, sagte der Staatsanwalt. Dass der Angeklagte nach eigenen Aussagen unter hohem Druck durch den Arbeitgeber Mecke gestanden hätte, nahm ihm der Staatsanwalt dagegen nicht ab: „Ihre achtköpfige Familie war dank staatlicher Alimentierung abgesichert.“
Pöppinghaus hielt in der Urteilsbegründung dagegen, dass der Angeklagte sich unter Druck gesetzt gefühlt habe. „Das empfindet jeder anders.“ Für die Bewährungsstrafe habe außerdem gesprochen, dass der Angeklagte Reue gezeigt habe. „Es ist diese Wut, wenn man da nicht rauskommt aus seiner Situation; ich schäme mich dafür in Grund und Boden“, habe der Angeklagte gegenüber der Polizei zu Protokoll gegeben.
„Für uns sind das in solchen Tierschutzskandalen die heimlichen Haupttäter. Es ist ihre und nicht unsere Aufgabe, so etwas zu verhindern. Und gerade im Landkreis Unna haben wir zwei gewaltige Schlachtskandale in kürzester Zeit, in Werne und in Selm.“
Friedrich Mülln (Soko Tierschutz) erhebt Vorwürfe gegen das Kreis-Veterinäramt.
Die zitierte „Situation“ stand am zweiten und letzten Tag dieser Verhandlung nicht zur Debatte. Der Inhaber der Mecke GmbH & Co. KG hatte eine Abtrennung seines Verfahrens erwirkt. Jedoch hatte nicht nur der Angeklagte schwere Vorwürfe gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber erhoben. Der Staatsanwalt sprach von einem „System, das Züge organisierter Kriminalität“ trage. Die zu Beginn als Zeugin vernommene Dr. Anja Dirksen, Leiterin des Sachgebietes Veterinärwesen beim Kreis Unna, beschrieb Unregelmäßigkeiten bei den vorgeschriebenen Anmeldungen zur Fleischbeschau. Bei Mecke seien Tiere nachgemeldet oder doppelt gemeldet worden – offenbar, um „Kontrollen zu umgehen“. 2017 sei ein Bußgeld gegen die Firma erhoben worden, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. „Eine Tierärztin aus dem Sauerland machte uns damals aufmerksam auf die Anlieferung von zwei nicht transportfähigen Rindern.“ Inhaber von Schlachtbetrieben seien verpflichtet, den Zustand aller angelieferten Tiere zu prüfen. „Gute Schlachtbetriebe listen diejenigen Viehhändler aus, die kranke Tiere bringen“, erklärte Dirksen.
Die brutalen Tierquälereien im Betrieb Mecke hatten nicht die zuständigen Behörden, sondern der private Verein „Soko Tierschutz“ aufgedeckt. Dessen Mitbegründer Friedrich Mülln erhob im Vorfeld der Verhandlung Vorwürfe gegen Veterinärämter: „Für uns sind das in solchen Tierschutzskandalen die heimlichen Haupttäter. Es ist ihre und nicht unsere Aufgabe, so etwas zu verhindern. Und gerade im Landkreis Unna haben wir zwei gewaltige Schlachtskandale in kürzester Zeit, in Werne und in Selm.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Parteien können innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen.