Werne. Die Stadt Werne beabsichtigt in Zusammenarbeit mit dem Grundstückseigentümer aufgrund des weiterhin hohen Wohnraumbedarfs die bislang landwirtschaftlich genutzte Freifläche südlich der Straße „An den 12 Bäumen“ und nördlich des Südrings wohnbaulich zu entwickeln. Das dafür vorgesehene Plangebiet umfasst eine Größe von rund 25.000 m².
Ziel der Planungen ist hierbei die Bereitstellung von Flächen für verschiedene Wohnformen mit Mehrfamilien-, Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern. Die äußere Erschließung des Wohnquartiers erfolgt über die Straßen „An den 12 Bäumen“ und „Südring“.
Zur Realisierung des Planungsvorhabens wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung der Stadt Werne in seiner Sitzung am 29. November 2023 neben der Einleitung der 55. sowie 56. Änderung des Flächennutzungsplanes auch die Aufstellung des Bebauungsplanes 10 C – Wohnquartier am Südring – beschlossen.
Zur Vorstellung des aktuellen Planungsstandes, der Planungsunterlagen und der Ergebnisse der bereits vorliegenden Gutachten, laden die Verantwortlichen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Bürgeranhörung am Mittwoch, 9. Oktober 2024, 18 Uhr (Einlass ab 17:30 Uhr) ins Foyer des Stadthauses, Konrad-Adenauer-Platz 1 ein. Im Rahmen der Veranstaltung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Im Nachgang der Veranstaltung werden die bis zu diesem Zeitpunkt erarbeiteten Unterlagen zum Bebauungsplan 10 C – Wohnquartier Südring sowie die Unterlagen der 55. und 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Dauer von zwei Wochen im Internet unter folgendem Link zur Verfügung stehen:
https://www.o-sp.de/werne/liste?beteiligung (Beteiligungsportal der Stadt Werne).
Zusätzlich sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.bauleitplanung.nrw im Internet einsehbar.
Außerdem stehen die Mitarbeiter der Planungsabteilung (Raum 104) während der Dienstzeiten für die Klärung von Fragen oder die elektronische Ansicht der Planunterlagen zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist online über die o.g. Beteiligungsportale oder per Email an stadtplanung@werne.de abgegeben werden, sind aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich (auch von Kindern und Jugendlichen).
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.