Donnerstag, Dezember 26, 2024

Planunterlagen für Wohnquartier Bellingholz-Süd liegen aus

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Werne. Am südwestlichen Stadtrand und nördlich der Lünener Straße soll ein 7,5 Hektar großes Neubaugebiet entstehen, das sich an die bestehenden Wohngebiete Bellingholz-Nord und Ost sowie der Vinckestraße anschließt.

Die geplante Bebauung soll von der Lünener Straße erschlossen werden. In dem geplanten Wohnquartier können bis zu 180 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilien-, Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäusern entstehen. Verschiedene Grünflächen im Gebiet vervollständigen das Konzept.

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Jetzt hat die Stadt Werne die Planunterlagen des Bebauungsplanes 12 E für ausgelegt. Im Rahmen der Offenlage nach dem Baugesetzbuch haben Interessierte noch bis zum 5. Juli 2024 die Möglichkeit, die Unterlagen im Internet unter dem Link https://www.o-sp.de/werne/liste?beteiligung im Beteiligungsportal der Stadt Werne sowie über das zentrale Internetportal https://www.bauleitplanung.nrw einzusehen.

„Darüber hinaus liegen die Planunterlagen während des Beteiligungszeitraums auch im Stadthaus, Eingangsbereich des 1.OG, Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung, Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus“, informiert die Verwaltung.

Hier soll das Neubaugebiet entstehen. Plan: Stadt Werne

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung habe in seiner Sitzung am 12. März 2024 nebst Begründung (einschließlich Umweltbericht) und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen. Parallel dazu wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans können während der Auslegungsfrist online über die oben genannten Beteiligungsportale oder per E-Mail an stadtplanung@werne.de, aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden (auch von Kindern und Jugendlichen).

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

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