Werne. Die Lärmaktionsplanung der Stadt Werne wird am Mittwoch, 29. Mai 2024, im Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Klimaschutz (UMK) beraten (17.30 Uhr, Stadthaus, großer Sitzungssaal EG).
Laut der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten zu erstellen und auf deren Basis Lärmaktionspläne zu entwickeln beziehungsweise zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Erstmals war jetzt die Stadt Werne aufgerufen, einen eigenen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Lärmaktionspläne müssen laut Sitzungsvorlage für Ballungsräume sowie für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen aufgestellt werden. Dabei handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfassen solle. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes, die für Maßnahmen in Bundeshoheit beim Eisenbahn-Bundesamt liegt.
Den Entwurf für den Lärmaktionsplan, der im Auftrag der Verwaltung vom Kommunalbetriebe Werne (KBW) überprüft wurde, hat das Ingenieurbüro Wenker & Gesing erarbeitet. Basis für den Lärmschutzplan ist die Lärmkartierung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). In dem vorliegenden Plan seien Lärmprobleme und -auswirkungen dargestellt, die in Werne durch den Straßenverkehr entstehen. Berücksichtigt wurden Streckenabschnitte der Bundesautobahn 1, der Bundesstraßen B54 und B 233 sowie der Landesstraßen L 507 und L 518.
Die Ergebnisse aus der Lärmkartierung beruhen auf bundesweiten Verkehrszählungen aus dem Jahr 2015 sowie der temporärem Messungen 2016 bis 2019. Im Falle von Werne sind demnach bezogen auf den Tag (0.00 bis 24 Uhr) insgesamt 392 Menschen beziehungsweise im Nachtzeitraum (22 bis 6 Uhr) 461 Menschen Belastungen oberhalb der Auslösewerte des LANUV-Runderlasses ausgesetzt.
In der Sitzung werden die Ergebnisse erläutert. Die bei der Neuaufstellung von Lärmschutzplänen erforderliche Mitwirkung der Behörden und der Öffentlichkeit hat die Stadt Werne über das Beteiligungsportal NRW des Ministeriums erfüllt.
Die Ergebnisse der Beteiligung wurden vom Ingenieurbüro in Zusammenarbeit mit der Stadt Werne in die Planung eingearbeitet. Nach der Beratung im UMK folgt der Beschluss in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause am Montag, 24. Juni 2024 (17.30 Kolpinghaus).