Werne. Die Entscheidung hatte Anfang des Jahres für Unmut unter Tierschützern gesorgt: Im Prozess gegen Inhaber und Mitarbeiter einer Viehsammelstelle in Werne war das Verfahren gegen Marko Mecke abgetrennt worden. Das hatte Amtsgerichtsdirektor Dr. Niklas Nowatius der Presse zwei Tage vor Prozessbeginn mitgeteilt. Meckes Verteidiger solle „weitere Akteneinsicht gewährt werden“, lautete die Begründung. Jetzt stehen die neuen Termine fest. Mecke muss sich als Inhaber der Sammelstelle wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz am 27. November vor dem Amtsgericht Lünen verantworten. Das Verfahren soll am 4. und 18. Dezember fortgesetzt werden.
Ein Mitarbeiter Meckes, der im Januar vor Gericht stand, ist bereits rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden – wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in 38 Fällen in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das europäische Lebensmittelrecht wegen der vorgetäuschter Schlachtung eines bereits verendeten Rinds. Ihm wird jeglicher Umgang mit Tieren auf Lebenszeit untersagt.
Der 40-Jährige hatte damals seinen ehemaligen Arbeitgeber schwer belastet. Mecke habe den Zustand der schwerstkranken Tiere billigend in Kauf genommen, habe hohen Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt und mit Kündigung gedroht. Friedrich Mülln von der Soko Tierschutz, die die Missstände in der Werner Viehsammelstelle aufgedeckt hatte, hatte die Abtrennung des Verfahrens gegen Mecke kritisiert. Es gebe „Leuten wie Herrn Mecke, die ja wirklich die Hauptverantwortlichen hinter dem Ganzen sind, die Chance, sich dem Ganzen zu entziehen.“
Zur Information: Die Verhandlungen finden jeweils ab 9 Uhr im Saal 127 des Amtsgerichts Lünen vor dem Schöffengericht Pöppinghaus statt.