Werne. Die Offenlage der Planentwürfe und Fachgutachten zur SURFWRLD / SCNCWAVE sind ab 31. Oktober 2024 online verfügbar und liegen im Stadthaus aus.
Noch bis zum 6. Dezember können Stellungnahmen dazu abgegeben werden, kündigt die Stadt Werne die Beteiligung der Bürger/innen und der Träger öffentlicher Belange (gemäß Paragraph 3 Absatz 2 BauGB) in einer Medienmitteilung an.
„Die Stadt Werne plant die Umgestaltung des ehemaligen Zechengeländes im südlichen Stadtgebiet, um ein modernes Wassersportzentrum für den Surfsport zu errichten. Zusätzlich soll das Zentrum als Forschungsstandort für Wasser- und Wellenforschung genutzt werden. Die geplante Anlage wird westlich der Kamener Straße und südlich der Flöz-Zollverein-Straße entstehen. Zur optimalen Erschließung des Geländes wird die Haupteinfahrt von der Kamener Straße aus erfolgen. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, die Schienentrasse der zukünftigen Stadtbahnlinie näher an das Stadtzentrum heranzuführen.
Planunterlagen und umweltbezogene Informationen liegen aus
Um diese Planungen umzusetzen, wird ein Bebauungsplan benötigt und der zugrundeliegende Flächennutzungsplan muss geändert werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2023 den Entwurf zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans samt Begründung, Umweltbericht und weiteren Gutachten zur Veröffentlichung freigegeben. Darüber hinaus hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 8. Oktober 2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans 4 gemäß zu veröffentlichen.
Die vollständigen Planunterlagen, inklusive aller relevanten umweltbezogenen Informationen, sind ab dem 31. Oktober 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024 öffentlich zugänglich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen online einsehen:
- Im Beteiligungsportal der Stadt Werne unter: https://www.o-sp.de/werne/liste
- Über das zentrale Bauleitplanungsportal des Landes NRW: https://www.bauleitplanung.nrw
- Zusätzlich liegen die Dokumente im Stadthaus Werne, Konrad-Adenauer-Platz 1, im Eingangsbereich des 1. Obergeschosses während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Einsicht aus.
Die Öffentlichkeit, Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange sind eingeladen, ihre Stellungnahmen während der Beteiligungsfrist abzugeben. Stellungnahmen können online über die genannten Portale oder per E-Mail an stadtplanung@werne.de eingereicht werden. Alternativ ist eine schriftliche oder mündliche Abgabe zur Niederschrift möglich. Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich aktiv zu beteiligen. (Hinweis: Verspätet eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.)
Informationen: Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung
Kontakt: Ralf Bülte, Leiter Dezernat IV Planen und Bauen
E-Mail: r.buelte@werne.de
Tel.: 02389/71-690; Hompage: www.werne.de