Werne. Wie bei vielen anderen Brückenbauten im Land gibt es auch an der Autobahnbrücke an der A1-Auffahrt in Werne Schäden, die eine Erneuerung notwendig machen. Autobahn GmbH und die Bezirksregierung Arnsberg haben die Stadt Werne in einer Sitzung vor Weihnachten darüber informiert, dass das bestehende Brückenbauwerk abgerissen und ein neues errichtet werden soll.
Darüber berichtete Planungsdezernent Ralf Bülte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung (31. Januar 2023). Die gute Nachricht: Die Bauarbeiten können unter laufendem Verkehr stattfinden. Möglich seien gegebenenfalls Tempo-Minderungen und Wochenendsperrungen, wenn abgerissen werden muss.
Derzeit gelte für die Brücke noch eine Restnutzungsdauer für 2023. Regelmäßige Kontrollen sorgen dafür, dass die Verkehrssicherheit gegeben ist. Sie sei anfällig für Längsrisse, erläuterte er zum Handlungsbedarf, den Autobahn GmbH und zuständige Verkehrsbehörde sehen.
Wann die Arbeiten beginnen können, vermochte Adrian Kerstin, Abteilungsleiter Straßen und Verkehr, auf Nachfrage von WERNEplus noch nicht zu sagen. Gegenwärtig laufe die öffentliche Beteiligung, hieß es. Auf das Planfeststellungsverfahren zum sechs-streifigen Ausbau der A1 werde man nicht warten, sondern die Maßnahme vorziehen.
Bei der Brücke handelt es sich um ein Bauwerk mit zwei einzelnen Tragwerken, erläuterte Kersting. So könne der Verkehr auf der einen Seite jeweils einspurig weiter fließen, während an der anderen gearbeitet wird. Anschließend wird mit der verbliebenen Seite ebenso verfahren. Lediglich beim Abriss der Brückenhälften werden Vollsperrungen – auch der L518 (Nordlippestraße) darunter – notwendig sein. Die würden dann ähnlich wie beim Brückenbau über die Lippe in Rünthe auf Wochenenden begrenzt.

Anlieger beklagen Baugenehmigung – Ortstermin an der Letterhausstraße
An der Letterhausstraße haben drei Anlieger die Baugenehmigung für ein Bauvorhaben mit zehn Wohneinheiten beklagt. Am Donnerstag (2. Februar 2023) fand nun ein Ortstermin mit den Klägern, der Bauverwaltung, dem Richter und den Anwälten beider Seiten statt. Darüber berichtete Planungsdezernent Ralf Bülte im Ausschuss.
Zu groß, erdrückende Wirkung, zu viel Verkehr auf der schmalen Anliegerstraße und ein nicht ausreichend fester Untergrund hatten die Kläger unter anderem als Gründe für ihren Gang vor Gericht angeführt, erläuterte Bülte gegenüber WERNEplus. Auch werde der bislang frei Blick durch das Gebäude verstellt.
Auf der anderen Seite stehe die Notwendigkeit, Wohnraum zu schaffen, denn auch in Werne sei der Bedarf sehr groß. „Da bin ich froh, auch über zehn Wohneinheiten“, so Bülte. Man habe sich vor der Genehmigung viele Gedanken gemacht. Es gebe viele Hindernisse für Wohnungsbau, betonte der Dezernent. Außerdem sei der Anspruch des Grundstückseigners zu beachten. Für den Bereich liegt kein Bebauungsplan vor.
Der Richter nutzte den Ortstermin, um Fragen zu stellen und sich zu äußern. Kläger und Beklagte erhielten die Gelegenheit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Eine mündliche Verhandlung werde folgen und der Richter dann entscheiden, sagte Bülte.