Donnerstag, März 30, 2023

Themen im Ausschuss: Brückenbau A1 und Letterhausstraße

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Wer­ne. Wie bei vie­len ande­ren Brü­cken­bau­ten im Land gibt es auch an der Auto­bahn­brü­cke an der A1-Auf­fahrt in Wer­ne Schä­den, die eine Erneue­rung not­wen­dig machen. Auto­bahn GmbH und die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg haben die Stadt Wer­ne in einer Sit­zung vor Weih­nach­ten dar­über infor­miert, dass das bestehen­de Brü­cken­bau­werk abge­ris­sen und ein neu­es errich­tet wer­den soll.

Dar­über berich­te­te Pla­nungs­de­zer­nent Ralf Bül­te im Aus­schuss für Stadt­ent­wick­lung, Pla­nung und Wirt­schafts­för­de­rung (31. Janu­ar 2023). Die gute Nach­richt: Die Bau­ar­bei­ten kön­nen unter lau­fen­dem Ver­kehr statt­fin­den. Mög­lich sei­en gege­be­nen­falls Tem­po-Min­de­run­gen und Wochen­end­sper­run­gen, wenn abge­ris­sen wer­den muss.

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Der­zeit gel­te für die Brü­cke noch eine Rest­nut­zungs­dau­er für 2023. Regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len sor­gen dafür, dass die Ver­kehrs­si­cher­heit gege­ben ist. Sie sei anfäl­lig für Längs­ris­se, erläu­ter­te er zum Hand­lungs­be­darf, den Auto­bahn GmbH und zustän­di­ge Ver­kehrs­be­hör­de sehen.

Wann die Arbei­ten begin­nen kön­nen, ver­moch­te Adri­an Kers­tin, Abtei­lungs­lei­ter Stra­ßen und Ver­kehr, auf Nach­fra­ge von WERN­Eplus noch nicht zu sagen. Gegen­wär­tig lau­fe die öffent­li­che Betei­li­gung, hieß es. Auf das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren zum sechs-strei­fi­gen Aus­bau der A1 wer­de man nicht war­ten, son­dern die Maß­nah­me vorziehen.

Bei der Brü­cke han­delt es sich um ein Bau­werk mit zwei ein­zel­nen Trag­wer­ken, erläu­ter­te Kers­t­ing. So kön­ne der Ver­kehr auf der einen Sei­te jeweils ein­spu­rig wei­ter flie­ßen, wäh­rend an der ande­ren gear­bei­tet wird. Anschlie­ßend wird mit der ver­blie­be­nen Sei­te eben­so ver­fah­ren. Ledig­lich beim Abriss der Brü­cken­hälf­ten wer­den Voll­sper­run­gen – auch der L518 (Nord­lip­pe­stra­ße) dar­un­ter – not­wen­dig sein. Die wür­den dann ähn­lich wie beim Brü­cken­bau über die Lip­pe in Rün­the auf Wochen­en­den begrenzt.

Es gibt einen Rechts­streit um ein Bau­vor­ha­ben an der Let­ter­haus­stra­ße in Werne.

Anlie­ger bekla­gen Bau­ge­neh­mi­gung – Orts­ter­min an der Letterhausstraße

An der Let­ter­haus­stra­ße haben drei Anlie­ger die Bau­ge­neh­mi­gung für ein Bau­vor­ha­ben mit zehn Wohn­ein­hei­ten beklagt. Am Don­ners­tag (2. Febru­ar 2023) fand nun ein Orts­ter­min mit den Klä­gern, der Bau­ver­wal­tung, dem Rich­ter und den Anwäl­ten bei­der Sei­ten statt. Dar­über berich­te­te Pla­nungs­de­zer­nent Ralf Bül­te im Ausschuss.

Zu groß, erdrü­cken­de Wir­kung, zu viel Ver­kehr auf der schma­len Anlie­ger­stra­ße und ein nicht aus­rei­chend fes­ter Unter­grund hat­ten die Klä­ger unter ande­rem als Grün­de für ihren Gang vor Gericht ange­führt, erläu­ter­te Bül­te gegen­über WERN­Eplus. Auch wer­de der bis­lang frei Blick durch das Gebäu­de verstellt.

Auf der ande­ren Sei­te ste­he die Not­wen­dig­keit, Wohn­raum zu schaf­fen, denn auch in Wer­ne sei der Bedarf sehr groß. „Da bin ich froh, auch über zehn Wohn­ein­hei­ten“, so Bül­te. Man habe sich vor der Geneh­mi­gung vie­le Gedan­ken gemacht. Es gebe vie­le Hin­der­nis­se für Woh­nungs­bau, beton­te der Dezer­nent. Außer­dem sei der Anspruch des Grund­stücks­eig­ners zu beach­ten. Für den Bereich liegt kein Bebau­ungs­plan vor.

Der Rich­ter nutz­te den Orts­ter­min, um Fra­gen zu stel­len und sich zu äußern. Klä­ger und Beklag­te erhiel­ten die Gele­gen­heit, ihre Stel­lung­nah­men abzu­ge­ben. Eine münd­li­che Ver­hand­lung wer­de fol­gen und der Rich­ter dann ent­schei­den, sag­te Bülte.

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