Donnerstag, September 21, 2023

Keine „chemische Keule“ gegen Wespen

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Werne/ Kreis Unna (PKU). Wespen: Ein Sommer ohne sie ist kaum denkbar. Vor allem Garten- und Balkonbesitzer fragen sich jedes Jahr aufs Neue, wie gefährlich die Tiere sind und wie man sie wieder los wird. Tipps gibt der Fachbereich Mobilität, Natur und Umwelt – denn Wespe ist nicht gleich Wespe. Viele Arten sind harmlos, informiert jetzt die Pressestelle des Kreises Unna.

 „Wespen bestäuben durch das Sammeln von Nektar Pflanzen und fangen zusätzlich Fliegen, Läuse und andere lästige Insekten“, sagt Irina Tien, Sachgebietsleiterin der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Unna. „Für das Naschen an Kuchen, Limonade, aber auch Gegrilltem sind nur zwei Arten verantwortlich: die deutsche und die gewöhnliche Wespe.“

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Abhilfe mit „Wespen-Teller“

Kuchen, Limonade, vergorenes Obst und sonstige Zuckerquellen mögen beide Arten besonders gern. Sie ernähren sich aber auch von tierischer Kost. Der Nachwuchs lebt sogar ausschließlich von Insekten, die von den erwachsenen Wespen herbeigeschafft werden. Beim Essen im Freien stören sich viele Leute an den kleinen Tieren – hier kann ein etwas abseits aufgestellter Wespen-Teller“ Abhilfe schaffen, auf dem eine kleine Menge an attraktiver Nahrung – z.B. ein Stück Wurst oder ein Klecks Marmelade – angeboten wird.

Beide Arten bilden mit 3.000 bis 5.000 Tieren relativ große Völker und nisten in Hohlräumen jeder Art in Haus und Garten. Im Gegensatz zu anderen harmlosen Arten bauen diese beiden Plagegeister auch relativ große Nester.

Professionelle Hilfe bei Entfernung von Nestern

Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt, die Nester nicht mit der „chemischen Keule“ zu bekämpfen. Oft reicht es, einen Abstand von zwei bis drei Metern zum Nest zu halten und Erschütterungen z.B. durch Rasenmähen zu vermeiden.

„Auch sollte die Anflugbahn zum Nest nicht versperrt werden, und die Insekten nicht durch Stochern in Einfluglöchern provoziert werden“, rät Tien. Professionelle Hilfe ist bei der Entfernung von Nestern nur in den Fällen notwendig, in denen sich ein enger Kontakt nicht verhindern lässt. Bei einer Umsiedlung ist unter Umständen auch die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen.

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