Donnerstag, März 13, 2025

GWA bittet zur Schadstoff-Sammlung am Freitag in Werne

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Werne. Schadstoffhaltige Abfälle dürfen keinesfalls in den Hausmüll oder in die Toilette gegeben werden: Für eine fach- und damit umweltgerechte Entsorgung dieser Abfälle aus privaten Haushalten sorgt die GWA – Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH.

Der nächste Sammeltermin ist auf dem Parkplatz „Am Hagen“ am Freitag, 29. September 2023, von 9 bis 12 Uhr.

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Darüber hinaus steht die nächstgelegene stationäre GWA-Schadstoffannahmestelle in Lünen, Am Brückenkamp, zur Verfügung. Öffnungszeiten: montags bis freitags 9 bis 15.30 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr. Außerdem nimmt die Schadstoffannahmestelle in Bergkamen auf dem neuen Wertstoffhof am Haldenweg Schadstoffe entgegen. Öffnungszeiten: dienstags von 10 bis 18 Uhr, mittwochs und donnerstags von 10 bis 15 Uhr.

Angenommen werden zum Beispiel Batterien, Farben und Lacke, Lösemittel, Leuchtstofflampen, Kalkreiniger und andere Reinigungsmittel, Beizmittel, Holzschutz-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Ölfilter sowie quecksilberhaltige Fieberthermometer oder Chemikalien in haushaltsüblichen Mengen. Die Abgabe der Problemabfälle erfolgt an allen Sammelstellen unentgeltlich.

Um Missverständnissen und Unfällen vorzubeugen, ist bei der Abgabe der oben genannten Pro-blemabfälle folgendes zu beachten: Zur besseren Identifizierung sollten sie möglichst in der Originalverpackung angeliefert werden. Ist die Originalverpackung nicht mehr vorhanden, kann der Problemabfall auch in einem bruchsicheren, verschließbaren Behälter abgegeben werden. Dieser sollte dann entsprechend und gut leserlich beschriftet sein.

Auch Energiesparlampen werden nach ihrer Lebensdauer zu Sonderabfall, da sie Quecksilber enthalten. Sie gehören nicht in die Restmülltonne, sondern müssen am Umweltbrummi abgegeben werden. Die Annahme ist kostenfrei.

Motor- und Getriebeöl wird am Umweltbrummi ausdrücklich nicht angenommen. Dafür besteht eine Rücknahmeverpflichtung des Handels, d. h. der Verbraucher hat beim Kauf des Öls schon die Entsorgungskosten mitbezahlt. Gegen Vorlage des Kassenbons ist das entsprechende Geschäft zur kostenlosen Rücknahme von Altöl in entsprechender Menge verpflichtet.

Sollte kein Kassenbon mehr vorhanden sein, ist die umweltgerechte Entsorgung an der stationären Schadstoffannahmestelle Lünen/Brückenkamp kostenpflichtig möglich.

Weitere Infos unter der kostenlosen Service-Nummer der GWA-Abfallberatung 0 800 400 1 400 oder im Internet unter www.gwa-online.de.

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