Mittwoch, März 22, 2023

Grundsteuer: Finanzamt zieht Bilanz nach Abgabeschluss

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Wer­ne. Die Frist zur Abga­be der Grund­steu­er­erklä­rung ist am 31. Janu­ar 2023 abge­lau­fen. Dar­über infor­miert das Finanz­amt Lüding­hau­sen und zieht in einer Pres­se­mit­tei­lung Bilanz.

„Im Finanz­amt Lüding­hau­sen lie­gen ins­ge­samt 38.900 Erklä­run­gen vor, rund 65 Pro­zent. Davon wur­den über 90 Pro­zent digi­tal abge­ge­ben“, erklärt Imke Dan­ke, stell­ver­tre­ten­de Lei­te­rin des Finanz­amts Lüding­hau­sen. „Wir wer­den jetzt die nächs­ten Schrit­te ein­lei­ten. Das bedeu­tet, dass wir alle Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer, die ihrer Ver­pflich­tung zur Abga­be der Grund­steu­er­erklä­rung bis­her nicht nach­ge­kom­men sind, mit einem Erin­ne­rungs­schrei­ben zur Abga­be auf­for­dern werden.“

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Wird die Erklä­rung wei­ter­hin nicht abge­ge­ben, wird das Finanz­amt die Besteue­rungs­grund­la­gen schät­zen. Die Ver­pflich­tung zur Abga­be der Grund­steu­er­erklä­rung bleibt den­noch bestehen. Dane­ben hat die Finanz­ver­wal­tung die Mög­lich­keit zur Fest­set­zung eines Ver­spä­tungs­zu­schla­ges bis hin zur Fest­set­zung eines Zwangs­gel­des, heißt es weiter.

„Die Abga­be der Grund­steu­er­erklä­rung ist auch wei­ter­hin digi­tal über das Online-Finanz­amt ELSTER mög­lich“, betont die stell­ver­tre­ten­de Lei­te­rin. „Auch die Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te auf unse­rer digi­ta­len Info-Platt­form www.grundsteuer.nrw.de ste­hen wei­ter­hin zur Verfügung.“

Wer die Grund­steu­er­erklä­rung abge­ge­ben hat, erhal­te vom Finanz­amt den Grund­steu­er­wert- sowie den Grund­steu­er­mess­be­scheid. „Die Erklä­run­gen wer­den grund­sätz­lich ent­spre­chend ihres Ein­gangs bei uns im Finanz­amt bear­bei­tet,“ so Dan­ge wei­ter. „Sobald die Erklä­rung bear­bei­tet wur­de, erhal­ten sie von uns eine Nach­richt bezie­hungs­wei­se Ihre Bescheide.“

Der errech­ne­te Grund­steu­er­wert habe noch kei­ne Aus­sa­ge­kraft über die zu zah­len­de Grund­steu­er. Die Kom­mu­nen set­zen ab 2024 zunächst die neu­en Hebe­sät­ze fest und berech­nen mit die­sen die zu zah­len­de Grund­steu­er. Grund­steu­er­zah­lun­gen nach neu­em Recht sind ab dem 1. Janu­ar 2025 zu leisten.

Info-Platt­form wei­ter­hin online

Die digi­ta­le Info-Platt­form der Finanz­ver­wal­tung www.grundsteuer.nrw.de ist wei­ter­hin geschal­tet. Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer fin­den dort hilf­rei­che Infor­ma­tio­nen zum wei­te­ren Ablauf nach der Abga­be sowie Hin­wei­se zu den ein­zel­nen Beschei­den, die sie von ihrem Finanz­amt erhalten.

Grund­steu­er-Hot­line bleibt besetzt

„Unse­re ein­ge­rich­te­te Grund­steu­er-Hot­line bleibt auch nach Ablauf der Abga­be­frist wie gewohnt erreich­bar“, so die Lei­te­rin. „Die meis­ten Anlie­gen kön­nen wir am tele­fo­nisch klä­ren.“ Die Hot­line ist unter 02591–930-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar.

Hin­ter­grund

In Nord­rhein-West­fa­len müs­sen rund 6,7 Mil­lio­nen Grund­stü­cke und Betrie­be der Land- und Forst­wirt­schaft neu bewer­tet wer­den. Nach­dem das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die bis­he­ri­ge Bemes­sungs­grund­la­ge für die Grund­steu­er für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt hat, muss­te der Gesetz­ge­ber die Grund­steu­er refor­mie­ren. Die Abga­be der Grund­steu­er­klä­run­gen star­te­te am 1. Juli 2022 und ende­te nach ein­ma­li­ger Ver­län­ge­rung am 31. Janu­ar 2023. Ab dem 1. Janu­ar 2025 wird die Grund­steu­er nach neu­em Recht erhoben.

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