Freitag, Juni 2, 2023

„Erfüllende Aufgabe”: Jugendamt sucht ehrenamtliche Vormünder

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Wer­ne. „Es ist eine erfül­len­de Auf­ga­be, sich um Kin­der zu küm­mern, die nicht den bes­ten Start ins Leben hat­ten”, sagt Maik Rolefs. 

Der Lei­ter des Jugend­am­tes in Wer­ne sucht mit sei­nem Team Vanes­sa Leven und Mar­kus Nie­buhr (zustän­di­ge Mit­ar­bei­ten­de in die­sem Bereich) Men­schen, die eine Vor­mund­schaft im Ehren­amt aus­üben möchten.

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Die meis­ten Eltern üben ver­ant­wor­tungs­voll die elter­li­che Sor­ge für ihr min­der­jäh­ri­ges Kind aus. Schaf­fen sie dies wegen per­sön­li­cher oder fami­liä­rer Pro­ble­me aber nicht, kann durch das Fami­li­en­ge­richt ein Vor­mund damit beauf­tragt wer­den, anstel­le der Eltern alle wich­ti­gen Din­ge für das Kind zu regeln und zu entscheiden.

Das Jugend­amt der Stadt Wer­ne lädt am Don­ners­tag, 23. März, von 17 bis 18.30 Uhr zu einer Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zu ehren­amt­li­chen Vor­mund­schaf­ten in die Räu­me der VHS im Alten Amts­ge­richt ein. „Es gibt dann grund­le­gen­de Infos: Was kommt auf mich zu? Bin ich als Vor­mund geeig­net? Aber natür­lich bleibt es nicht nur bei einem ein­zi­gen Gespräch. Es ist ein Pro­zess, bei dem das Jugend­amt unter­stüt­zend zur Sei­te steht”, erläu­ter­te Mar­kus Nie­buhr. Ab 20. April folgt eine Qua­li­fi­zie­rungs­rei­he in sechs Modulen.

Schließ­lich könn­te die Über­nah­me einer Vor­mund­schaft auch eine lan­ge Ver­pflich­tung sein, wenn das Mün­del erst vier Jah­re alt sei. „Ein vom Gericht bestell­ter Vor­mund über­nimmt alle Auf­ga­ben der elter­li­chen Sor­ge. Dies kann zum Bei­spiel der Bereich der Gesund­heits­für­sor­ge oder Erb­schafts­an­ge­le­gen­hei­ten betref­fen”, so Nie­buhr weiter.

Aktu­ell betreut das Jugend­amt 40 Fäl­le, zwei Drit­tel der Kin­der und Jugend­li­chen leben in Wohn­grup­pen, der Rest in Pfle­ge­fa­mi­li­en, die nicht immer auch die Vor­mund­schaft inne haben.

„Die Vor­aus­set­zung ist, zu 100 Pro­zent par­tei­isch für das Kind zu sein, des­sen Per­spek­ti­ve ein­zu­neh­men. Beim Rest ist Ler­nen erlaubt”, sagt Vanes­sa Leven. Ver­pflich­tend ist ein Tref­fen mit dem Mün­del min­des­tens ein­mal im Monat sowie eine jähr­li­che Bericht­erstat­tung. „Ins­ge­samt ist es schwie­rig, den Zeit­auf­wand abzu­schät­zen. Die Bezie­hungs­ar­beit ist natür­lich extrem wich­tig”, so Leven.

80 Pro­zent der Kin­der und Jugend­li­chen sind trau­ma­ti­siert. Da heißt es, erst ein­mal eine Bin­dung auf­zu­bau­en. „Wir schau­en genau hin, wo es zwi­schen­mensch­lich passt”, betont Maik Rolefs. Neben Kennt­nis­sen zu recht­li­chen Bege­ben­hei­ten gehö­ren auch sozi­al-päd­ago­gi­sche Aspek­te zum Auf­ga­ben­spek­trum der Vor­mün­der. „Aber kei­ne Sor­ge: Wir bera­ten und unter­stüt­zen Ein­zel­per­so­nen, wenn sie eine Vor­mund­schaft über­neh­men wol­len und schließ­lich auch dazu vom Amts­ge­richt bestellt wur­den”, ver­si­chert der Jugendamtsleiter.

Wor­auf es am Ende bei einer guten Bezie­hung zwi­schen Vor­mund und Mün­del ankommt, macht Mar­kus Nie­buhr deut­lich: „Jede Ent­schei­dung muss mit dem Kind bzw. Jugend­li­chen abge­spro­chen wer­den. Der Klas­si­ker ist die Wahl des Sport­ver­eins. Hier soll­te das Mün­del ent­schei­den. Schwie­ri­ger wird es dann aber schon, wenn der Umgang mit den leib­li­chen Eltern zum The­ma wird. Es ist wich­tig, die pas­sen­de Anspra­che zu fin­den, damit sich das Kind zu einer selbst­stän­di­gen Per­sön­lich­keit ent­wi­ckeln kann.”

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