Werne. Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die am Donnerstag (13. Januar) in Kraft getreten ist, verschärft auch die Regeln auf dem Wochenmarkt; schon ab dem heutigen Freitag (14. Februar).
Eine generelle Maskenpflicht gibt es auf dem Wochenmarkt zwar nicht, doch in Warteschlangen und an den Verkaufsständen muss sie eingehalten werden.
Auch der Verzehr auf dem Markt ist strenger geregelt. Wer also zum Beispiel einen Reibekuchen oder ein Fischbrötchen zu sich nehmen möchte, der sollte seinen Impfausweis bereit halten. Es gilt 2G-plus.
Von der Testpflicht sind Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) haben, befreit oder Kunden, die das Essen lediglich abholen und nicht direkt am Stand verzehren.
Werne Marketing hat außerdem ein generelles Fahrrad-Mitnahme-Verbot für den Wochenmarkt beschlossen.
Veranstaltungsmanager David Ruschenbaum hat angekündigt, dass die Regelungen stichprobenartig kontrolliert werden.