Samstag, März 25, 2023

Osterfeuer rechtzeitig anmelden – Zahl möglichst begrenzen

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Wer­ne. Wegen der Coro­na-Pan­de­mie muss­ten die Oster­feu­er in den ver­gan­ge­nen zwei Jah­ren aus­fal­len. Jetzt sind sie unter den Vor­ga­ben der Mit­te April gül­ti­gen Coro­na-Ver­ord­nung wie­der mög­lich, teilt der Kom­mu­nal­be­trieb Wer­ne (KBW) mit. Brauch­tums­feu­er die­nen aus­schließ­lich der Brauch­tums­pfle­ge und sind als öffent­li­che Ver­an­stal­tun­gen für jeder­mann zugänglich.

„Natür­lich haben Oster­feu­er eine lan­ge Tra­di­ti­on und sind auch belieb­te Treff­punk­te. Es wäre jedoch schön, wenn sich Ver­an­stal­ter zusam­men­tun könn­ten und so weni­ger Feu­er ent­zün­det wer­den“, hofft man mit Blick auf den Umwelt- und Kli­ma­schutz auf mög­lichst weni­ge Feu­er. „Denn die Feu­er ver­schmut­zen die Luft mit Fein­staub, CO2 Emis­sio­nen und ande­ren Gift­stof­fen“, heißt es in der Mit­tei­lung weiter.

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Ins­be­son­de­re bei Inver­si­ons­wet­ter­la­gen lege sich der Qualm wie eine Glo­cke über die Stadt. Wer ein Oster­feu­er ent­zün­de, soll­te außer­dem Rück­sicht auf Tie­re neh­men. Holz­hau­fen sei­en ein bevor­zug­ter Lebens­raum für Klein­tie­re wie Igel, Käfer, Bie­nen und Krö­ten. Auch Hase und Spitz­maus nutz­ten die Hau­fen ger­ne als Unter­schlupf und eini­ge Vögel brü­te­ten sogar dar­in. Damit sich die Tie­re nicht schon früh­zei­tig ein­nis­ten, soll­te der Baum- und Strauch­schnitt erst unmit­tel­bar vor dem Abbren­nen zusam­men­ge­stellt wer­den und in jedem Fall vor dem Ent­zün­den vor­sich­tig umge­schich­tet wer­den. So haben die Tie­re die Mög­lich­keit, sich in Sicher­heit zu brin­gen, rät der KBW.

Ver­brannt wer­den dür­fen laut Ver­ord­nung aus­schließ­lich unbe­han­del­tes Holz, Baum­schnitt und Strauch­schnitt sowie sons­ti­ge Pflan­zen­res­te. Dabei soll­te das Holz mög­lichst tro­cken sein, um die Rauch­ent­wick­lung und damit ent­ste­hen­de Ver­bren­nungs­pro­duk­te wie Fein­staub und Koh­len­mon­oxid so gering wie mög­lich zu halten.

Grund­sätz­lich sind sol­che Brauch­tums­feu­er spä­tes­tens 14 Tage zuvor anzu­mel­den. Die Anzei­ge­frist ist am 31. März 2022.

Das Anmel­de­for­mu­lar und die dazu gehö­ren­de Ver­ord­nung wer­den im Stadt­haus Wer­ne (Bür­ger­bü­ro, Zen­tra­le) vor­ge­hal­ten und ste­hen zudem auf www.werne.de unter „Oster­feu­er“ zum Down­load bereit. Die Behör­de infor­miert anschlie­ßend die zustän­di­ge zen­tra­le Leit­stel­le und die ört­li­che Feuerwehr.

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